Abb. 404. Eine Kaffernhochzeit.
Bei Eintritt der Reife müssen sowohl Knaben wie Mädchen sich bestimmten Vorschriften unterziehen. Bei den Kaffern ziehen sich die Knaben in einem bestimmten Alter für längere Zeit in eine Hütte in der Wildnis unter Aufsicht eines älteren Mannes zurück, malen sich weiß an und werden unter gewissen Feierlichkeiten beschnitten. Jeder Knabe hat die ihm abgeschnittene Vorhaut an irgendeiner Stelle heimlich zu vergraben, damit niemand mit ihr Sympathiezauber treiben kann. Sie haben sich auch gewissen Peinigungen zu unterziehen, so zum Beispiel stellen sie sich in einer Reihe auf und erhalten von den älteren Leuten, die vor ihnen tanzen, unter bestimmten Fragen Rutenschläge ausgeteilt, gegen die sie sich mit Sandalen, die sie in den Händen halten, zu schützen suchen, wenn auch nur in beschränktem Maße, so daß sie manche Wunde davontragen. Haben sie diese und andere Mutproben bestanden, dann gelten sie für Männer, und dies nicht nur in den Augen ihrer männlichen Genossen, sondern auch in denen der jungen Mädchen, die ohne einen solchen Beweis ihrer Tapferkeit keinen von ihnen ehelichen würden. Zum Zeichen, daß sie nun Männer geworden und der Obhut ihrer Mütter entwachsen sind, empfangen die Jünglinge diese, wenn sie sie abholen wollen, mit Stockschlägen. — Bei den Basuto findet eine ähnliche Absonderung der Knaben statt; der Platz, auf dem sie in Hütten untergebracht werden, wird ängstlich durch Dornengebüsch vor den Unberufenen behütet. Jeder Jüngling muß eine Beichte über sich ergehen lassen und wird für jedes Vergehen, das er eingesteht, mit Ruten gezüchtigt. Darauf hat er aus einem herumgehenden Topfe eine Zaubermedizin zu trinken, wodurch festgestellt werden soll, ob er die Wahrheit bekannt hat; wer gelogen hat, empfindet nach ihrem Genuß furchtbare Schmerzen und kann sogar sterben. Hieran schließt sich die Beschneidung und die Aufnahme unter die Erwachsenen. Damit sind aber auch wieder allerlei Peinigungen verbunden; man peitscht die Knaben, hält sie über Feuer und anderes mehr. Jeder Erwachsene hat nämlich das Recht, die jungen Leute mit Ruten zu schlagen, was sich mancher zunutze macht, um sein Mütchen an ihnen zu kühlen; aber auch gegenseitig dürfen sich die Jünglinge durchpeitschen. Nicht selten geschieht es, daß ihr Rücken tatsächlich blutig geschlagen wird, und sogar der eine oder der andere daran stirbt. Wenn später die Mütter ihre Kinder in Empfang nehmen wollen, sagt man ihnen, die Koma, das heißt die Mannbarkeitserklärung habe sie gefressen. Natürlich spielt sich der ganze Vorgang, wie anderwärts, unter großem Trommellärm, Gesang und Tanz ab, und ein Festessen darf nicht fehlen. Gegen Ende des ersten Monats erhalten die jungen Leute noch in der Götterlehre und den Stammesmysterien, sowie in der Verwaltung und Politik, auch im Tanzen Unterricht.
Die heranwachsenden Mädchen der Bantu haben gleichfalls, bevor sie als heiratsfähig in den Stamm aufgenommen werden, eine längere Abschließung und eine strenge Unterweisung über ihre Frauenpflichten durch eine Matrone durchzumachen. Bei den Betschuanen bemalen sie sich zum Zeichen dessen mit weißer Farbe und kleiden sich in eine Art phantastischen Kostüms, indem sie sich die Lenden, den Hals, die Schultern und selbst den Kopf mit Röhrichtstreifen behängen und sich dazu noch mit aufgereihten Kürbiskernen schmücken. Einem männlichen Wesen ist es streng verboten, sich solchen Mädchen, die sich durch ein eigentümliches Rasseln ihrer Kleidung schon auf weite Entfernung bemerkbar machen, zu nähern; wer es dennoch tut, muß gewärtigen, mit Stockhieben von ihnen empfangen zu werden. Von der Matrone werden die Kandidatinnen in die Geheimnisse des Geschlechtslebens und in die Pflichten der zukünftigen Hausfrau und Mutter eingeweiht. Nach Abschluß dieser ihrer Prüfungszeit, während deren sie hier und da auch besondere Peinigungen durchzumachen haben, legen die Mädchen ihre Röhrichtkleidung ab und werfen sie auf einen Haufen zusammen, den sie anzünden und mit lautem Toben und wüstem Singen zusammen mit ihren Müttern umtanzen. Die Bewegungen dieser Tänze sollen manchmal recht unanständig sein. Am anderen Morgen reinigen sich die Mädchen, bemalen sich mit rotem Ocker und Fett und reiben sich Fett und Glimmer ins Kopfhaar. Dadurch kennzeichnen sie sich als heiratsfähig. — In ziemlich ähnlicher Weise spielen sich die Pubertätsfeste bei den übrigen Stämmen ab. Bei den Makalaka tatauieren ältere Frauen außerdem die Mädchen; unter großen Schmerzen erhalten sie etwa viertausend kleine Hautschnitte, in die man darauf eine ätzende, durch Kohlenpulver geschwärzte Salbe reibt. Bei den Basuto muß ein Mädchen, das ein Kind geboren hat, bevor es die Komazeremonie durchmachte, ebenso ein Mann, der, ohne sich ihr unterzogen zu haben, schon ein Kind gezeugt hat, dies mit dem Tode büßen.
Phot. Britische Südafrika-Gesellschaft.
Abb. 405. Tänzer von Rhodesia.
Die ersten Schritte zur Verlobung werden meistens von den jungen Männern unternommen; nur bei den Kaffern kommt es manchmal vor, daß die Angehörigen des Mädchens die Angelegenheit in die Wege leiten. Man pflegt meistens durch Vermittler vorsichtig auszukundschaften, ob Aussicht auf Heirat besteht, natürlich unter Darbringung von Geschenken. Erst wenn die Bereitwilligkeit bekannt geworden ist, werden direkte Verhandlungen angeknüpft, die sich in erster Linie um die Festsetzung des Brautpreises drehen, wobei nach Möglichkeit geschachert wird. Mitunter werden sehr weitschweifige Zeremonien bei der Werbung beobachtet. Bei den Basuto macht der Vater des Jünglings dem Vater der von diesem Auserwählten einen Besuch — nebenbei bemerkt sind einzelne Stämme sehr förmlich bei ihrer Begrüßung ([Abb. 406]) —, spricht zunächst über gleichgültige Sachen und kommt dann mit seinem Anliegen heraus, das er in die Worte kleidet: „Ich bin gekommen, ein Hündchen von euch zu erbitten.“ Nach langer Pause und scheinbar langem Nachdenken erwidert der Angeredete: „Wir sind arm, wir haben kein Vieh; hast du Vieh?“ Darauf beginnt der Werbende über die schlechten Zeiten zu klagen und erreicht schließlich nach langem Feilschen eine Einigung über den Kaufpreis in Vieh, womit er seine Aufgabe erfüllt hat. Darauf wird ein zweiter Bote in den Kral des Mädchens entsandt, der sich mit den Worten einfindet: „Ich bin gekommen, um Schnupftabak zu erbitten.“ Die alten Frauen füllen ihm reichlich davon in eine Kalabasse und übersenden sie dem Bräutigam. Zu Hause wird von diesem die ganze Sippe versammelt, der Mann der ältesten Schwester des Bräutigams öffnet die Schnupftabaksdose, und jeder der Anwesenden nimmt daraus unter großer Feierlichkeit. Am nächsten Tage wird die Dose nebst Angeld an Kleinvieh in den Kral des Mädchens zurückgesandt; dieses umwickelt sie zierlich mit Perlengewinden und trägt sie, beständig oder doch bei feierlichen Anlässen, um den Hals. Damit will es andeuten, daß es fortan Braut ist. Erst wenn die junge Frau ihr erstes Kind geboren hat, legt sie die Dose ab, nimmt die Perlenschnüre herunter und legt diese ihrem Kinde um. Die Verlobung wird festlich gefeiert und mit viel Bier begossen. Den Rest des Brautpreises bringt der Bräutigam später persönlich, allerdings nicht auf einmal, sondern in Raten. Die Heimführung der Braut erfolgt aber erst, wenn alles bezahlt worden ist.
Phot. P. M. Clarke.