GRÖSSERES BILD

Phot. H. H. Johnston.

Abb. 447. Ein Wandorobbomann

mit großen hölzernen Zylindern in den Ohren.


GRÖSSERES BILD

Auch an die Schwangerschaft knüpft sich mancherlei Aberglaube. Der Makonde fertigt seiner Frau, die zum ersten Male guter Hoffnung ist, unter Gesangbegleitung einer Verwandten ein Amulett aus Rindenstoff an, das mit Perlen bestickt und der angehenden Mutter um den Hals gehängt wird. Bei den Wandorobbo muß die Schwangere den Genuß von gefallenem oder durch Raubtiere geschlagenem Wild vermeiden, ebenso Honig, in dem sich tote Bienenlarven befinden. Sie darf auch nicht in die Nähe eines Chamäleons oder einer Schlange kommen, weil dieses alles der Frucht schaden könnte. Bei den Masai trennen sich die Ehegatten, sobald sich die junge Frau schwanger fühlt. Während dieser ganzen Zeit und auch noch ungefähr ein Jahr nach ihrer Niederkunft darf sie mit keinem Manne geschlechtlichen Verkehr haben; auch muß sie währenddessen allen Schmuck ablegen, angeblich um dadurch keinem Manne zu gefallen. Kurz vor der Geburt darf der Ehemann auf keine Reise mehr gehen, noch in den Krieg ziehen, sondern muß in der Nähe des Krals sich aufhalten; der Zutritt zur Hütte, wo die Schwangere sich aufhält, ist ihm jedoch verboten. Will eine Wandorobbofrau einem anderen Kral einen Besuch abstatten, so muß sie sich vorher ihre Stirn mit weißem Ton anstreichen, um sich kenntlich zu machen, außerdem auf dem Wege dorthin sich von einem kleinen Mädchen an der Hand führen lassen; bei Nichtbefolgung dieser Vorschrift würde sie die Gefahr einer Fehlgeburt laufen.

Phot. A. C. Hollis.

Abb. 448. Eine Masaifrau