Abb. 468. Ostafrikanische Negerin füttert ihr Kind mit Mehlbrei.
Phot. A. C. Hollis.
Abb. 469. Ein Masaikral.
Im allgemeinen gelten bei den Bantu Mord, Diebstahl, Ehebruch und Hexerei für die einzigen strafbaren Übertretungen. Mord, an einem Manne aus einem anderen Stamme begangen, wird für gewöhnlich nicht für ein Vergehen angesehen, oft auch der Mord an einer Ehefrau nicht weiter beachtet. Die Banyoro und Wahima bestrafen einen Mord mit dem Tode, die Masai nur mit einer Geldstrafe in schwankender Höhe. Die Wasukuma haben hundert Ziegen zu zahlen, wenn sie einen Mann, und halb so viel, wenn sie eine Frau ermordet haben. Das Todesurteil wird für gewöhnlich durch den Spieß vollstreckt, außer wenn es sich um einen Zauberer handelt; dieser wird oft totgeprügelt. — Die Nandi bestrafen Viehdiebstahl ebenfalls mit dem Tode, die Kamasia mit einer schweren Geldstrafe, nur wenn der Dieb sie zu bezahlen nicht imstande ist, ebenfalls mit dem Tode, die Masai auch nur mit einer Geldstrafe, die aber dreimal so hoch ausfällt, als der gestohlene Gegenstand Wert hat. In Uganda wurde früher Diebstahl nicht geahndet, außer etwa, wenn es sich um das Eigentum eines Häuptlings handelte. Bei den Lendu bleibt es einem Bestohlenen überlassen, den Dieb ausfindig zu machen und selbst zu bestrafen. Auf Hexerei steht fast immer die Todesstrafe.
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 470. Junge Mädchen aus dem Tavetagebiet (Kilimandscharo)
bei einem Zeremonialtanz vor Erlangung der Mannbarkeit.
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