Sind die Mädchen etwa sieben Jahre alt geworden, dann färbt man ihnen die Hände mit Hennah, fettet ihnen das Haar ein und flicht es fest zu einem Zopf; von da an gelten sie für Jungfrauen und müssen an der Öffentlichkeit auch den Schleier tragen. Die Knaben ([Abb. 519]) werden zu ungefähr der gleichen Zeit, bald etwas früher, bald später, beschnitten. Auch hierbei werden Festlichkeiten abgehalten.

Mit Genehmigung von Richard Bong in Berlin.

Arabischer Schleiertanz.

Nach dem Gemälde von F. M. Bredt.


GRÖSSERES BILD

Die Brautwerbung ist die bei den islamitischen Völkern überhaupt übliche. Wenn die Brautgeschenke dargebracht sind, wird der Hochzeitstag festgesetzt. An diesem begeben sich die Brautjungfern mit der Braut zum Bade, waschen sie dort und schmücken sie mit neuen Kleidern. Da Wert darauf gelegt wird, recht prunkvoll aufzutreten, so werden vielfach besonders kostbare Kleidungstücke und Schmucksachen von guten Bekannten geborgt. Auf dem Wege nach dem Bade besprengen andere Frauen die Braut mit Weihwasser als Symbol der Fruchtbarkeit. Die eigentlichen Hochzeitsfeierlichkeiten dauern für gewöhnlich drei Tage, der Abend des zweiten Tages ist aber der bedeutungsvollste für die Braut, denn an ihm findet das Hennahfest statt. Nachdem sich die versammelten Gäste an den ihnen vorgesetzten Leckerbissen gütlich getan haben, sorgt man noch für ihre Unterhaltung durch Vorführung von Tänzen (siehe die [Kunstbeilage]), die von einer weiblichen Kapelle oder blinden männlichen Musikanten begleitet werden; solche sind außer den allernächsten Angehörigen die einzigen männlichen Wesen, denen man Zutritt zu den Frauengemächern ([Abb. 520]) gewährt. Vielfach sind die Tänze (Bauchtanz) und die Darbietungen der Musikanten ziemlich obszöner Natur. Auch Lieder und Geschichten werden aus diesem Anlaß vorgetragen ([Abb. 522]). Überhaupt sind Geschichten- und Märchenerzähler allgemein beliebt; man trifft sie vielfach auf den Straßen an, umgeben von einer aufmerksamen Zuhörerschaft ([Abb. 521]). Die Braut und ihre Begleiterinnen sind bei dem Gelage zunächst nicht zugegen, zumal sich bisweilen Männer unter den Gästen befinden; sie kommen aber herunter, wenn sich diese zurückgezogen haben. Wie während der ganzen drei Tage ihrer Hochzeit muß die Braut auch jetzt wieder still auf einem erhöhten Holzschemel oder Stuhl sitzen; ihre Füße ruhen dabei auf dem Brautkoffer, der ihre Ausstattung enthält, oder auf einem Schmuckkasten mit kostbarem Inhalt, ihre Hände ausgestreckt auf den Knien; sie darf sich nicht bewegen, auch ihr Gesicht nicht zum Lächeln verziehen, sondern muß ganz still und ernst dasitzen. Darauf wird das Hennahfärben an ihr vorgenommen. Meistens tut dies eine hierfür bestellte Frau, die dazu einen großen Korb mit Hennah und zwei gestickte Taschen mitbringt. Sie kaut Hennahblätter in ihrem Munde zu einem Brei und färbt der Braut damit die Handflächen, die Fußsohlen und manchmal auch das Gesicht an der Haargrenze. Besondere Sorgfalt wird auf die Färbung der Hände verwendet. Es werden auf ihnen zwei Striche gemacht, der eine vom Daumenballen zum vierten Finger und der andere über die Fingerspitzen bis zum ersten Gelenk; die Ränder dieser Striche werden noch mit Zierpunkten und geschwungenen Linien verziert. Nun werden die Hände fest verbunden, worauf sie von der Braut in die erwähnten Taschen gesteckt werden. Der Verband darf nicht eher abgenommen werden, bis die Farbe genügend in die Haut eingedrungen ist; um die Sache zu beschleunigen und am Hochzeitstage nicht zu lange deswegen warten zu müssen, lassen manche Mädchen das Färben schon vorher an sich vornehmen. Inzwischen wird die Braut verschleiert und, wenn die Hennahzeichen trocken geworden sind, ins Brautgemach geführt.

Phot. Lehnert & Landrock, Tunis.

Abb. 520. Im Frauengemach (Nordafrika).