Phot. Bourne & Shepherd.
Abb. 190. Szene aus dem Krischnaspiel, einem ähnlichen Volksepos wie das Rama.
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 191. Die Volksmassen nach einer Predigt in dem mächtigen Hofe der Jama-Mashid-Moschee zu Delhi.
⇒
GRÖSSERES BILD
Den Hindumädchen wird Keuschheit vor der Ehe zur strengen Pflicht gemacht; wird eines unehelich geschwängert, dann ist es dem Tode verfallen; man sagt, daß die Mutter selbst das Amt des Henkers ausübe. Bei den Parsen erdrosselt sie die Tochter in Anwesenheit der Priester mit den Händen. Die Gefahr eines vorehelichen Verkehrs ist in Indien bei weitem nicht so groß wie anderwärts, denn gerade hier sind die Kinderehen unter allen Kasten und Klassen (weniger allerdings bei der mohammedanischen Bevölkerung) ungemein verbreitet. Noch ganz unentwickelte Mädchen, selbst unter fünf Jahren, werden von ihren Eltern an Männer verheiratet und dürfen auch bereits zum Geschlechtsakt herangezogen werden. Die gesundheitschädlichen Folgen solcher vorzeitigen Ehen sind meistens recht traurig; nach einer Zusammenstellung über zweihundertfünf Fälle starben fünf dieser kindlichen Ehegattinnen direkt infolge der ehelichen Beiwohnung und achtunddreißig erlitten schwere Verletzungen. Im allgemeinen pflegt man daher noch einige Jahre mit der Ausübung der Ehe zu warten, bis das Mädchen seine gehörige körperliche Entwicklung erreicht hat, und dann erst durch eine besondere Zeremonie (Muklawa oder Gaunâ genannt) sie zu den ehelichen Pflichten zuzulassen. Aber trotzdem sind Mütter von neun Jahren in Bengalen keine Seltenheit. Man zählt in ganz Indien Millionen von Mädchen, die mit dreizehn Jahren Mutter und mit fünfundzwanzig Großmutter wurden. Von der großen Verbreitung der Kinderehen in Indien kann man sich einen Begriff aus der von Risley und Gait über das Jahr 1901 gegebenen Statistik machen. Unter je tausend Personen waren im Alter unter fünf Jahren sieben männliche und dreizehn weibliche verheiratet, eine weibliche sogar schon verwitwet, im Alter von fünf bis zehn Jahren sechsunddreißig männliche und hundertzwei weibliche verheiratet und zwei männliche und fünf weibliche verwitwet, und im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren hundertvierunddreißig männliche und vierhundertdreiundzwanzig weibliche verheiratet, beziehungsweise sechs und achtzehn verwitwet. Im Jahre 1911 gab es in Indien zweihundertfünfzigtausend kleine Mädchen unter fünf Jahren, die bereits die Ehe eingegangen waren, zwei Millionen im Alter unter zehn und sechs Millionen von zehn bis fünfzehn Jahren. Alle Versuche von philanthropischer Seite, in dieser Unsitte Wandel zu schaffen, haben bisher leider nur ganz wenig Erfolg gehabt.
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 192. Szene vom Mohurrumfest.