3. Die Weissagung des Jesaias unter musikalischer Begleitung durch einen Knaben von der Kanzel gesungen.

4. Weihnachtslied 5. Predigt. 6. Musik. 7. Die Unterhaltung der Kinder am Altar oder der sogenannte Auftritt, d. i. Gespräche der Kinder mit Gesängen über die Geburt Jesu nach Anleitung der heiligen Schrift.

8. Dankgebet, von 4 Knaben kniend nach der Reihe verrichtet. 9. Kollekte, Szene und Schlußgesang.

Allegorische Verkleidungen der Kinder hatten stattgefunden, die Knaben bemittelter Eltern haben grüne oder blaue Jacken, weiße Beinkleider, Schuhe und Strümpfe und grüne Hüte oder Kappen auf dem Kopfe und Stäbe in den Händen gehabt, die Mädchen aber sind weiß gekleidet gewesen, mit grünen Kränzen auf dem Kopfe und Stäben in den Händen. Der Knabe, der die Weissagung gesungen, hat, hergebrachter Gewohnheit nach, ein weißes Gewand mit einem Bande gebunden und eine Krone oder Kranz auf dem Kopf gehabt, aber dieses Gewand auch sogleich nach Beendigung seines Gesanges abgelegt. Vor dem Altar ist dann noch ein sogenanntes Theater, eine kleine Erhöhung mit Schranken von Stangen, errichtet worden, weil der Platz zu eng sei und damit die Kinder vor jedem Gedränge in Sicherheit wären und das Volk die Kinder besser sehen könnten. Zu ihrer Entschuldigung bringen der Pfarrer August Friedrich Blüher und der Schulmeister Christian Gottlob Tag vor, daß keinerlei Ungebührnis oder Unordnung vorgefallen sey, daß die Feier der Christmetten in diesem Orte seit den ältesten Zeiten stattgefunden habe, daß zwar der höchste Befehl vom 21. August 1812 anstößigen und zu Spöttereien Veranlassung gebende Ceremonien untersage, die vorerwähnte Feier aber ihnen nicht anstößig erschien, auch niemals Anstoß erregt, sondern zur Erbauung gedient hätte und daß es bei der Gemeinde großen Verdruß erregt hätte, wäre die Feier unterblieben. Der Kirchenpatron Freiherr v. Müller auf Sachsenfeld und die Gerichte zu Sachsenfeld, Beyerfeld und Wildenau bestätigen dies durchaus. – Der Pfarrer zu Lauter glaubt auch, daß er bei der Beibehaltung jener Ceremonien nichts getan habe, was der erwähnten Verordnung entgegen sei. In Oberschlema war der Pfarrer gerade neu ins Amt gekommen und hatte, um nicht gleich den Haß der ganzen Gemeinde auf sich zu lenken, die Ceremonien geduldet.

Der Zwickauer Superintendent fügt seinem Berichte noch hinzu: »Ich muß selbst bezeugen, daß die Gemeinen an den Ceremonien des Engels in den Christmetten noch sehr hängen und die Pastores, die eine Aenderung machen wollen, bei mir hart anklagen.«

Auf Grund dieses Berichtes ergeht am 16. Juni 1815 an den Zwickauer Superintendenten Lorenz der königliche Befehl:

»Friedrich August usw. Wie es nun bei der unterm 11. August 1812 ergangenen Verordnung, nach welcher die Feier der Christmetten, wo dergleichen noch gewöhnlich sind, auf eine dem Geiste des Christentums und dem Zwecke religiöser Erbauung angemessenen Weise eingerichtet und mit einer Predigt oder Betstunde begangen, Ceremonien und Gebräuche aber, welche mit der Absicht einer religiösen Feierlichkeit sich nicht vereinbaren lassen oder zu Gespötte und Aberglauben Veranlassung geben, dabei schlechterdings nicht gestattet werden sollen, bewendet, also ergeht hiermit an euch unter Zurücksendung des beigefügten Aktenstückes Unser gnädigster Befehl, Ihr wollet zukünftig Vorkehrung treffen, daß die Christmetten, wo sie noch stattfinden, nur in dem vorgeschriebenen Maße gehalten werden und daher die Geistlichen und Schullehrer an obengedachten Orten wegen der von ihnen nachgesehenen beiden Christmetten des vorigen Jahres vorschriftswidrig stattgefundenen Ceremonien nicht nur rectificieren, sondern auch dieselben anweisen, daß sie künftig weder den Anfang der Christmetten vor 6 Uhr des Morgens zulassen, noch den Knaben, den zwar zweckmäßigere Gesänge zu singen nachgelassen bleibt, eine besonders sich auszeichnende Kleidung oder Kronen sich zu bedienen, Engel und Hirten vorzustellen und dergleichen Figuren dabei zu gebrauchen oder wohl gar die Kanzeln zu betreten, verstatten.«

Die Gemüter der einzelnen Gemeinden beruhigten sich natürlich damit nicht. Mag. Lorenz, der Zwickauer Superus muß am 11. Dezember 1815 an den König berichten: »die Gemeinden beruhigen sich schwer bei den Abänderungen, die ihren Metten eine andere Gestalt geben sollen und die Pastores müssen schon in hohem Ansehen stehen, wenn die Vorstellungen, die sie dagegen machen, noch gemäßigt und bescheiden sind.«

Eine solche Vorstellung oder Beschwerde war auch von der Gemeinde Lauter bei dem Superintendenten eingereicht worden. Zwei Deputierte dieser Gemeinde erschienen auf der Superintendentur und unterstützten diese Vorstellung noch durch mündlich angebrachte Gründe. Sie waren nicht einverstanden, daß die Metten nicht früher als 6 Uhr beginnen sollten. Früher, wenn ihre Kinder aus den Metten kämen und durch die Feierlichkeit besonders für Jesum Christum gestimmt wären, hätten sie ihnen ihren heiligen Christ bescheren können, was auf sie einen recht guten Eindruck gemacht habe. Alles dies müsse nun wegfallen, sobald keine Zeit zwischen den Metten und dem Hauptgottesdienst übrig bleibe. Ferner sei ihre Christmettenfeierlichkeit auch keine sogenannte Komödie, sondern eine erhebende, fromme Gefühle erregende und tiefe Eindrücke zurücklassende Feier der Geburt Christi.