Nun habe ich daneben den Flurnamen »Aspigstraße« und »Am Aspig« eingetragen. »Der Aspig am Rodelande« sagt der Volksmund und weckt damit Bilder der vergangenen Tage. Aber Aspig? Ist Aspe = Espe = Zitterpappel? Dr. Schoof schreibt 1917 in den »Deutschen Geschichtsblättern«: »Es steht heute fest, daß die große Zahl von Bäumen (wie Erle, Esche, Espe, Buche, Eiche, Hasel, Ulme), die scheinbar in den Flur- und Ortsnamen enthalten sind, erst später durch Volksetymologie eingedeutet worden sind, daß es unsern Vorfahren bei der ersten Besitzergreifung und Besiedelung des Bodens ferngelegen hat, denselben nach rein zufälligen, äußeren Merkmalen zu benennen. Für sie war die Verwertung des Bodens als Acker-, Trift-, Wiesen-, Heide-, Waldboden und die Art seiner rechtlichen Ausnutzung allein maßgebend.« Und an anderer Stelle[12] schreibt er: »Erkennungsmerkmale für die Umdeutung bieten meist noch die zweiten Kompositionsteile, ferner die Tatsache, daß alte Flurnamen nie nach Zufälligkeiten, sondern nach tiefeingreifenden, dauernden Lebensverhältnissen (Ackerbau, Jagd, Viehzucht) benannt und erst später bei veränderter Kultur nach zufälligen Ereignissen willkürlich oder unwillkürlich umgedeutet worden sind. Hierfür bietet die systematische Flurnamenforschung immer neue Belege, und sie räumt mit den alten märchenhaften Deutungsversuchen (Mythologie, Keltentum) auf«.
Oskar Merker
Machen wir uns diese Gedankengänge zu eigen, dann müssen wir für »Aspig« eine dementsprechende Erklärung suchen. Oesterley[13] bringt in seinem Wörterbuche den württembergischen Ort
Allmerspann und fügt hinzu: 1090 Almaresbiunt.
Also, so können wir wohl unbedenklich folgern, ist »pann« = biunt – biunda, beunde. Grimm bringt eine Reihe von Belegen, aus denen hervorgeht, daß es sich dabei um ein umzäuntes Stück Land gehandelt hat, aber außerhalb der Allmende, nur für eine beschränkte Zahl von Bevorrechteten. Und »es«? Aß, Eß ist der Stamm zu unserm Verb »essen« – Eß die Weide, der Weideplatz.
Ein neuer Zug im Geschichtsbilde: neben die Gemeinde, die Gemeinschaft Gleichberechtigter, tritt ein Bevorrechteter. Wer ist es gewesen? Vielleicht der Locator, der spätere Erbrichter? Schullwitz hat doch aber kein Erbgericht! Doch das scheint nur so. Das Gut Nr. 1 – in der Nähe des Nixenteiches – ist das alte Erbgericht, sein Besitzer heißt heute noch im Volksmunde der Erbrichter. Und in Urkunden wird ja des öfteren »das Schullwitzer Erbgericht« erwähnt.
Nun liegt aber dieser »Aspig« an der Grenze der Schönfelder Flur; die »Aspigstraße« führt nach Schönfeld, sie kommt von Schönfeld – von dem Orte, in dessen Abhängigkeit Schullwitz sehr bald geraten war. Feststellen, urkundlich feststellen läßt es sich freilich nicht, ob der Bevorrechtete nicht doch der Schönfelder Gutsherr gewesen ist.
Wer waren seine Schullwitzer Gutsuntertanen? Waren es Deutsche oder waren es Slawen? Zweierlei kann uns Antwort geben. Zunächst die Größe der Flur. Das Stück, das wir bis jetzt betrachtet haben, also nach Osten zu bis zum »Viebig«, dieses Stück ist etwa die Hälfte der Gesamtfläche, also etwa zweihundertvierzig Hektar, da die Schullwitzer Gesamtflur vierhundertsechsundsiebzig Hektar beträgt[14]. Ich vermute, daß dieses Stück die ursprünglich gerodete Fläche darstellt, daß sich erst später das Bedürfnis herausgestellt hat, weiter zu roden, die Siedlung weiter ostwärts vorzuschieben. Dort hat sich ja auch der Wald am längsten gehalten, und auch in jenem Teile, nicht hier haben wir den Flurnamen »die Folge«, auf den ich noch einzugehen habe. Zweihundertvierzig Hektar sind nun nach den Untersuchungen von Meitzen[15], Markgraf[16], Langer[17] eine Fläche, die weit über das Höchstmaß slawischer Siedlungen hinausgeht.