Und das Zweite sind wieder Flurnamen. Humelius hat auf seinem Risse[18], der ältesten kartographischen Darstellung der Gegend, an der Stelle des Ameisenberges »der Schullwitzer Puschel«; südlich der Alten Straße gibt es einen »Heidehübel«; südlich des Dorfes ein »Gründel«; im östlichen Teil der Flur ein »Seegründel«; Oeder[19] trägt ein: »Flößl« – es ist der Grenzfluß zwischen Schullwitz und Weißig. Also eine Reihe von Wörtern mit der Endung »el«; die aber erzählt von oberdeutschem Einschlage. Münchner Kindl, nicht: Münchner Kindchen! Diese Endung »chen« haben erst neuerdings ortsfremde Schreiber mehrfach gebraucht. Sie haben auch hier nicht geahnt, daß sie damit einen charakteristischen Zug der Gegend verwischen!

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, daß sämtliche Dörfer der Hochfläche, übrigens auch die nördlich anschließenden, von Ober- und Niederdorf sprechen, nicht von Unterdorf. Professor Dr. Meiche hat in seiner bekannten Arbeit über diese Frage den Beweis geführt, daß dieses »Nieder« thüringische Siedler voraussetzt[20].

Und nun ein Wort zu dem Flurnamen »die Folge«. Müller-Fraureuth sagt in seinem »Wörterbuche der obersächsischen und erzgebirgischen Mundarten«: »Folge, die Folgen, Feldstücke, die für sich – auf früherer Waldfläche – fern vom übrigen Besitz der Bauern liegen.« Das trifft hier zu, erklärt aber nicht den Namen. Knothe[21] hat versucht, den Begriff »Folge« zu erfassen. Er sagt: »Es trat gar bald der Fall ein, daß ein Bauer zu dem ihm zugemessenen Hufengute von der Hufe eines anderen oder von dem noch nicht aufgeteilten Gemeindelande noch ein Stück erblich hinzuerwarb. Dieses Stück lag nicht »in den vier Rainen« seines Gutes, gehörte aber zum Hauptgute als integrierender Bestandteil, wurde also mit diesem vererbt und verkauft. Den Übergang eines Besitztums in den Besitz eines andern bezeichnete man im Mittelalter mit dem Ausdruck »folgen«. Folge, mittelalterlich – lateinisch vollunga, also ein Pertinenzstück«.

Mit Knothe hat sich Dr. Seeliger in der »Festschrift der Stadt Löbau« auseinandergesetzt[22]. Eine Widerlegung der Knothischen Bestimmung kann ich in seiner Arbeit aber nicht erblicken. Ohne Bedeutung für die Frage ist seine Feststellung der Lage der Löbauer Folge. Da ist mir denn doch die Feststellung Knothes wertvoller, daß der Ausdruck »Folge« in den deutsch angelegten oder nach deutscher Weise umgestalteten Dörfern, und nur in solchen, nicht in altwendisch verbliebenen, vorkommt. Trifft das zu, so müssen die Orte mit dem Flurnamen der »Folge« auch der Größe nach deutsche Orte sein, also über der bereits erwähnten Höchstgrenze liegen. Das trifft mit verschwindend wenigen Ausnahmen denn auch bei den bis jetzt bearbeiteten sächsischen Gemeinden zu. Neben etwa fünfundsechzig großen stehen folgende kleine Fluren:

In der Amtshauptmannschaft Dresden-Altst.:Liebau161 Hektar
In der AmtshauptmannschaftBirkigt86 Hektar
In der Amtshauptmannschaft Pirna:Prossen109 Hektar
In der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde:Paulsdorf161 Hektar
In der Amtshauptmannschaft Flöha:Braunsdorf193 Hektar
In der Amtshauptmannschaft Zittau:Zittel135 Hektar

Davon könnte sogar noch Braunsdorf ausscheiden. Liebau und Paulsdorf liegen auch hart an der Grenze Meitzens! Es wäre lohnend, dem Gedanken weiter nachzugehen[23]!

Nördlich der Straße heißt die Flur »In Boden«. Buck schreibt in seinem »Oberdeutschen Flurnamenbuche« zu »beunt«, »biunda«, daß daraus im Allgäu »Bunk«, in Franken aber »Both« geworden sei. L. Gerbing hat: »Unter der Bullerleite – Im Boden«; mundartlich: »uff der Butterweide«; Anmerkung: Die Generalkarte hat »Bullerleite«, das Meßtischblatt »Butterleiste«. Öder: »Der Butterweck«, 1669: »Der Butterweck vfn Herrenberge«; »Butterweck«, mundartlich: »Boderweck«. Wesentlich ist, daß von Guttenberg[24] unter den vielen Verwitterungsformen des Wortes »Peunt« auch die Form »boten« nachweist, und zwar nur in Oberfranken!

Wir erinnern uns: biunda = eingezäuntes Privatgrundstück. Hier: Entwickelungsreihe bis hin zu »Butter«. Was sagen dazu unsere sächsischen »Butterberge«? Ein besonders lehrreiches Beispiel dürfte der Bischofswerdaer Butterberg sein. In einer Skizze über den Stadtwald schreibt Wustmann[25] betr. des Butterberges: »Ein großer Teil des Butterbergreviers zeigte zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in floristischer Beziehung ein ganz anderes Gepräge als heute, da sich an dem Abhange des Berges Weideflächen hinaufzogen, die eine Triftflora beherbergten. Als aber im Jahre 1835 das Rittergut Pickau, zu dem ein Teil des Butterbergreviers gehört, seitens der Stadt Bischofswerda nicht mehr verpachtet wurde, waren die Schafhutungen überflüssig«.

Hier also außerhalb der Flur liegendes Gelände – niederdeutsch heißt außen, außerhalb »buten«; dann: Besitz eines Rittergutes, nicht der Allgemeinheit – biunda! Unter den Gothaischen Beispielen fanden wir bereits: »1669 der Butterweck vfn Herrenberge«! Hierher gehört sicher auch das bekannte »Buttertöppel« Frauensteins in der Nähe des weltberühmten »Weißen Steines«, das auf ehemaligem Rittergutsgebiete liegt. Und der Schullwitzer »Boden« hat auch – noch bis vor kurzer Zeit – dem »Erbrichter« gehört!