Weniger in den Kammorten als vielmehr in den Dörfern der vorgelagerten Landschaft, trifft der Wanderer das Strohdach an. Besonders Dittersdorf bei Glashütte gibt mit seinen zahlreichen strohgedeckten Häusern einen anheimelnden Anblick. Warum das Strohdach bevorzugt wurde, das sagt uns eine Bittschrift der »Amtslandschaft Dippoldiswalda mit Glashütte« vom Jahre 1831. Darin lautet § 15:
»Höchster Anordnung zu Folge sollen neue Gebäude nur mit Ziegeln oder Lehmschindeln gedeckt werden. In unserm höheren, häufig den Stürmen und einen längeren Winter ausgesetzten Gegenden sind weder jene, noch diese insbesondere für die Wirthschafts-Gebäude, unter deren Dächern unsere Getraide- und Futter-Vorräthe verwahrt werden, anwendbar.
Unter Ziegeldachungen, die wir bei unseren beschränkten Mitteln nicht nach Art der Magazin-Gebäude anlegen können, werden die Vorräthe dumpfig, Lehmschindeln dagegen durchweichen sehr bald und sind daher noch weniger rathsam.
Ziegeldächer machen ferner in unserem Clima fast ununterbrochen kostspielige Reparaturen nöthig, wozu wir keineswegs den Aufwand wiederholt zu erschwingen vermögen, das Material zu Strohdachungen aber wächst uns zu und ihre Anlegung und Wiederherstellung besorgen wir mit eigenen Händen, ja selbst das unbrauchbar gewordene Dach gewährt uns noch als Streu und Düngmittel Vortheil.
Jene Dächer erfordern demnächst ein holzreiches Sparnwerk, diese dagegen ein ungleich leichteres und sind mithin auch in dieser Hinsicht jenen Bedachungen vorzuziehen.
Die Meinung, daß bei entstehenden Feuersbrünsten die Verbreitung des Brandes durch Strohdachungen befördert werde, wird bei uns durch die Erfahrung nicht bestätigt.
Die Gebäude in unseren Dörfern liegen in ziemlicher Entfernung voneinander, ein Flugfeuer aber wird durch das Begießen unserer Strohdachungen, die von Wasser oder Schlamm eingeweicht, dem stärksten Feuer trotzen, unschädlich gemacht.
Jahrhunderte hindurch stehen unsere Güther mit Stroh-, und im Amte Altenberg sogar mit Schindeldächern, fast kein Ort in unserer Landschaft ist von Feuersbrünsten verschont geblieben und dennoch sind, wie die Brandversicherungs-Commission uns zu bezeugen im Stande sein wird, nie ganze Dörfer, sondern lediglich nur einzelne Häuser oder Güther in Asche gelegt worden.
Wiederholt hat unser Justizbeamter, auf unseren Antrag deshalb Bericht zur höchsten Behörde erstattet, um die Zurücknahme oder Modification jener Vorschrift, die Gebäude nur mit Ziegeln zu decken, auszuwirken, wir aber sind jedes Mal abfällig beschieden worden und fühlen nunmehr die traurige Wirkung dieser Polizei-Maasregel um so stärker, als Niemand mehr zu bauen Lust bezeigt, daher im vergangenen Jahre um keine Bau-Concession nachgesucht worden und die vielen Hände, die durch das Bauen beschäftigt werden, von Tage zu Tage weniger Arbeit finden. Maurer- und Zimmerinnungen können uns attestieren, wie viele ihrer Genossen in ihrem Berufe zeither arbeitslos gewesen sind.
Daher wagen wir, Ew. Königl. Maj. und Ew. Königl. Hoheit das Gesuch sumissest vorzulegen,