4. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Landesvereins Dresden-A., Schießgasse 24. Nur ein von dieser ausgestellter schriftlicher Ausweis berechtigt zur Benutzung des Heims.
5. Besondere Leistungen, z. B. Aufwaschen des Eßgeschirrs, Zubereiten besonderer Mahlzeiten, Reinigen von Schuhen und Kleidern sind mit dem Hausverwalter zu verrechnen.
6. Für die Ordnung in Haus, Hof und Garten ist der Hausverwalter verantwortlich.
7. Die Oberaufsicht übt im Namen des Vereins Herr Georg Marschner aus. Er ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, Wünsche und Beschwerden entgegenzunehmen.
8. Der geschäftliche Verkehr mit den Besitzern und ihrem gesetzlichen Vertreter liegt ausschließlich der Geschäftsleitung des Vereins ob.
Fußnoten:
[4] Die älteren urkundlichen Belege sind der handschriftlich im Hauptstaatsarchiv liegenden Arbeit von A. Meiche entnommen.
[5] Dieses klägliche Ergebnis hat aber die Stadt Gottleuba nicht abgehalten, eine Betriebsgenossenschaft zu gründen und 1923 den Stollen wieder fahrbar zu machen!
[6] Dies und das Folgende aus Hellendorfer und Ölsener Gemeindeakten.
Anmerkung der Geschäftsleitung des Heimatschutzes! Über das östliche Erzgebirge ist im Verlag der Firma v. Kommerstädt & Schobloch, Wachwitz-Dresden, ein Wanderbuch erschienen, das der Schriftleiter dieses Heftes, Professor Dr. Paul Wagner, herausgegeben hat und das eine wertvolle Ergänzung des Inhalts der vorliegenden Aufsätze bietet. Wir empfehlen dessen Anschaffung. Preis M. 2.50. Zu beziehen vom Heimatschutz, Dresden-A., Schießgasse 24.