dem Abend zu.

Frieden bringet die Nacht und Ruh. –

So ward um ein Menschenleben

ein Gewissen hingegeben.

Das Naturschutzgebiet »Pfaueninsel« bei Potsdam

Von Kurt Hueck, Berlin

An einer besonders breiten Stelle der Havel zwischen Spandau und Potsdam, kurz unterhalb des Wannsees, liegt die jetzt zu Groß-Berlin gehörige Pfaueninsel, die durch eine Anordnung der zuständigen preußischen Minister, des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, am 28. Februar 1924 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist[12]. Bei einer größten Länge von anderthalb Kilometer beträgt die durchschnittliche Breite etwa sechshundert Meter. Die Insel ist ringsherum von einem breiten Schilfgürtel umgeben, der besonders im Süden, wo die Strömung geringer ist, eine außerordentliche Üppigkeit erlangt. Nicht weit von der Westspitze steht inmitten von parkartigen Anlagen ein Schloß im Ruinenstil, das Friedrich Wilhelm II. erbauen ließ. Der größere östliche Teil der Insel hat seinen ursprünglichen Charakter noch fast bewahrt.

Sowohl die landschaftlichen Reize der Pfaueninsel wie die geschichtlichen Erinnerungen, die sich an sie knüpfen, haben bewirkt, daß sie seit vielen Jahren von den Berlinern stark besucht wird. Besonders an schönen Sommersonntagen geht die Zahl der Naturfreunde und Ausflügler, die hier Erholung suchen, in die Tausende. Darunter befinden sich natürlich auch Elemente, denen jede Rücksicht auf die heimatliche Tier- und Pflanzenwelt fremd ist, und so haben die Anlagen der Pfaueninsel unter der Unbesonnenheit und den Räubereien dieser Art von Naturfreunden schwer zu leiden gehabt. Die oben erwähnte Anordnung, die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin 1924, Seite dreizehn, veröffentlicht ist, soll diesen unerfreulichen Zuständen ein Ende bereiten. Die auf Grund dieser Anordnung erlassene Polizeiverordnung des Polizeipräsidenten von Berlin verbietet auf der Pfaueninsel das Roden von Bäumen oder Abschneiden von Sträuchern und Pflanzen, besonders auch das Pflücken von Blumen oder Laubzweigen der Bäume und Sträucher. Auf die Nutzung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen durch die Nutzungsberechtigten findet dieses Verbot keine Anwendung. Es ist ferner untersagt, innerhalb des Naturschutzgebietes frei lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten. Insbesondere ist es verboten, Eier und Nester wegzunehmen oder Insekten in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien zu sammeln; auch die Ufergewässer innerhalb des Schilfgürtels dürfen nicht mehr befahren werden. Zu wissenschaftlichen Zwecken kann die Krongutsverwaltung, der die Insel untersteht, im Einvernehmen mit der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen einzelne Personen von der Beachtung der in Betracht kommenden Vorschriften der Polizeiverordnung befreien. Mit Hilfe dieser Bestimmungen wird es möglich sein, den Übergriffen roher Besucher energischer als bisher entgegenzutreten.

Abb. 1 Blick von der Pfaueninsel auf das Westufer der Havel