Die Höhe der Jahresbeiträge und der sonstigen Aufwendungen, die zur Erhaltung des Vereins erforderlich sind, bestimmt der geschäftsführende Vorstand, der auch befugt ist, im Einzelfalle Nachlässe zu gewähren. Um Irrtümer zu vermeiden, geben wir hierzu folgende Erklärung: Der Jahresbeitrag ist auf RM 12.— festgesetzt[8].

Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung.

§ 5.

Zu Ehrenmitgliedern oder Förderern können auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes durch den Gesamtvorstand Personen ernannt werden, die sich um die Bestrebungen des Landesvereins in hervorragender Weise verdient gemacht haben.

III. Vorstand

§ 6.

Der Gesamtvorstand des Landesvereins besteht aus:

a) dem Vorsitzenden,

b) dem 1., 2. und 3. Stellvertreter des Vorsitzenden,

c) dem Schatzmeister,