Ein erfahrener, alter Praktikus gibt kostenlos an jedermann Rat und Auskunft, wie Milchertrag, Kartoffelertrag usw. ohne Kostenaufwand mühelos gesteigert werden können. Zuschriften sind unter »Kostenlos« an den Landesverein Sächsischer Heimatschutz oder an K. Lucas, Meißen, einzureichen.

Erdmut Sammetwühler.

Mein lieber Herr Schriftleiter!

Sie werden sich jetzt meiner Bekanntschaft aus den Jahren 1920 (Bd. IX, Heft 1–3) und 1921 (Bd. X, Heft 7–9 der Mitteilungen) entsinnen. Jawohl, ich lebe noch. Die böse Zeit hat mich nicht unterbekommen. Wenn ich Ihnen so eine Anzeige bringe, dann denken Sie ja nicht, ich hätte auf meine alten Tage den Größenwahn geschnappt oder triebe mit Ihnen und den Heimatschutzbestrebungen Scherz. Nein, es ist mir ganz ernsthaft zumute bei der Eingabe meines Angebotes. Ich sehe im Geiste, wie Sie lächeln und mit dem Kopfe schütteln, ich glaube zu vernehmen ein deutliches: Quatschkopf, man merkt es, du wirst alt.

Also hören Sie an. Ihr sächsischer Landtag hatte in seiner Sitzung am 4. März 1921 ein von Ihnen eingebrachtes Schutzgesetz für uns und alle, die unter der unvernünftigen Pelzjägerei leiden mußten, mit seltener Einmütigkeit und selten fröhlicher Stimmung abgelehnt. Ich schrieb Ihnen noch den bekannten Brief »In eigener Sache ein letztes Wort« und hielt es dann für ratsam, auszuwandern. Sie sagen: Das stimmt. Aber wohin auswandern? Woher wußtest du von einem rettenden Lande?

Ja, mein Lieber, auch wir haben unsere Beziehungen, auch wir haben unsere Vertrauensleute überall sitzen. Außerdem sind unsere Nerven so fein, daß wir die terrestrischen Radiowellen ohne Hörer glatt aufnehmen und uns nach den auf diese Weise erhaltenen Mitteilungen richten können. Ich grub mich nach Schlesien durch, da ich erfahren hatte, daß der preußische Landwirtschaftsminister durch Erlaß vom 8. April 1920 den Regierungspräsidenten anheimgestellt hatte, zum Schutze unserer Sippschaft Polizeiverordnungen zu erlassen. Das ist auch für fünfzehn Regierungsbezirke und für einige Kreise geschehen. Damit war verboten, uns außer in geschlossenen Gärten, auf Deichen usw. zu fangen und zu töten. Nur in besonderen Fällen konnten von Ortsbehörden Ausnahmebestimmungen erlassen werden. Die Regierungsbezirke Düsseldorf und Trier, die Kreise Köln-Stadt und Bergheim im Bezirk Köln schränkten das Verbot des Fangens und Tötens ein auf fremde Grundstücke. Damit noch nicht genug. In dreizehn von den fünfzehn Regierungsbezirken (Schneidemühl, Köslin, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Minden, Hildesheim, Wiesbaden, Coblenz, Aachen, Sigmaringen) wurde sogar die öffentliche Ankündigung zur Abnahme unserer Felle verboten. Wenn auch nicht im Wege der Reichsverordnung, so doch im Wege der Landesgesetzgebung wurden wir geschützt. Die Minister für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten regten aber von sich aus den Erlaß einer Reichsverordnung an. Hatte der Regierungspräsident von Oppeln unter dem 22. Juli 1920 (nicht erst am 4. März 1921 sächsischer Landtagsrechnung) eine Polizeiverordnung zu unserem Schutze für das Abstimmungsgebiet des Regierungsbezirkes erlassen, so dehnte er durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 1924 (Regierungs-Amtsblatt – nicht in der Sächsischen Staatszeitung – Stück 16 vom 18. April 1925) diese Verordnung auch auf den nicht zum ehemaligen Abstimmungsgebiete gehörenden Teil seines Regierungsbezirkes aus. So sind wir nunmehr in ganz Schlesien geschützt.

Sie sehen, wir sind ganz genau unterrichtet. Ich kann Ihnen sogar noch mehr erzählen. Seit dem 31. März 1920 gibt es in Württemberg ein Schutzgesetz für uns. Uns darf nur in geschlossenen Gärten nachgestellt werden. In gewissen Fällen können die Gemeindebehörden – wie in Preußen – Ausnahmebestimmungen erlassen. Die Verfügung des Ernährungsministeriums vom 9. Dezember 1920 gibt aber klar und eindeutig an, wer auf uneingefriedeten Grundstücken fangen darf und unter welchen Bedingungen. Angebote zu Verkauf und Ankauf von unseren Fellen sind dort ebenfalls verboten. Wer sich nicht daran hält, kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit verhältnismäßig hoher Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt werden. Eine Einschränkung hat Württemberg allerdings vorgenommen. Das für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständige Ministerium kann die einzelnen Bestimmungen für das ganze Staatsgebiet oder Teile davon auf bestimmte oder unbestimmte Zeit außer Kraft setzen. Ganz ähnlich lautet das entsprechende Schutzgesetz in Holland.

Und was haben Sie in Sachsen gefordert? War es nicht dasselbe?

Ich grub mich also nach Schlesien hinaus und hatte Ruhe.

1921 schrieb ich Ihnen: »Es ist uns unbeabsichtigt Hilfe von anderer Seite gekommen. Frau Mode, das wetterwendische Weib, hat uns ihre Gunst wieder entzogen. Das ist unser Glück. Frau Mode hat Euch Menschen alle am Bändel. (Heute würde ich vielleicht schreiben »am Narrenseil«.) Hoffentlich beehrt sie uns recht lange mit ihrer Geringschätzung. Dann werden wir auch Ruhe haben. Wen sie unter uns freien Geschöpfen mit ihrer Gunst beglückte, dem brachte sie den Untergang.« Im neuen Brehm, der vielleicht bei gewissen Leuten mehr zieht als der alte, steht es Schwarz auf Weiß im 10. Bande Seite 320: Nach einer Auskunft, die von einer hervorragenden, an den Zentralen des Pelzhandels in Leipzig und London domizilierenden Rauchwarenfirma herrührt, ist die Mode des Maulwurfpelztragens im entschiedenen Rückgange begriffen und dürfte in absehbarer Zeit ganz verschwinden. Zur Zeit (Juni 1904) ist das Angebot auf dem Weltmarkt in London zirka eine Million Felle jährlich, wovon der deutsche Anteil etwa zwanzig Prozent betragen mag. Die Verfasser vom neuen Brehm schreiben hinzu: »Heute sind die kleinen Samtfellchen des Maulwurfes aus der Pelzkonfektion längst wieder verschwunden«. Leider haben sich diese große Pelzfirma und die Herren Verfasser vom Brehm gründlich getäuscht. Oder sollte ihnen 1920 nicht bekannt geworden sein, daß zum Beispiel zu einem Umhang für eine eitle, gedankenlose Frau, nein (das wäre Verletzung der Frau und Mutter), für ein eitles, gedankenloses menschliches Wesen etwa dreihundert Maulwurfsfelle und vierundsechzig Felle des grauen sibirischen Eichhörnchens verwendet und sechshundertfünfundsiebzig Dollar (1920) dafür verlangt und auch gezahlt worden sind? An dieses eine Beispiel ließen sich leicht weitere, ganz ähnliche anfügen. Schon 1904 hatte der Verband fortschrittlicher Frauenvereine beim Reichskanzler eine Eingabe abgegeben, in der gefordert wurde, einen vermehrten Schutz unserer Sippe herbeizuführen (wir waren schon um 1890 einmal in Mode gekommen), den Maulwurffang und sogar das Tragen von Maulwurfspelzen unter Strafe zu stellen. Das war 1904. Und 1920, 1921!!! Wo bleibt Euer vielgerühmter Fortschritt, der innere Fortschritt?