Moshammer war mir seit Durcharbeitung der Stülz’schen Schrift über die „Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph Khevenhüller“ verdächtig, er ist es mir durch obigen Artikel noch mehr geworden; denn wenn man in einem Manuscript, das als Quelle dienen soll, von „oft geradezu sinnlosen Stellen des unbeschreiblich liederlichen Textes“ zu sprechen genöthigt ist, so ist ein solcher Scribent sehr vorsichtig zu benützen, und wenn da in unserem Falle ein Widerspruch entsteht zwischen den Angaben des sehr gewissenhaften Vaters und dem „liederlichen“ Texte eines untergeordneten Hausbeamten, so ist es nicht erlaubt, von „zwei durchaus authentischen, unanfechtbaren Berichten“ zu reden. Moshammer’s Angabe, daß Franz Christoph’s Geburtsort Villach sei, ist entschieden falsch.

Er hat in seinem Codex auch andere Fälschungen, will sagen Irrungen, und diese sind in Hrn. Dr. Stülz’s werthvolle Arbeit übergegangen. So ist ihm Paul Khevenhüller bald der „jüngere Bruder“, bald der „Bruder“ schlechtweg, bald der „Vetter“ Franz Christoph’s, einmal (Archiv 347) wird letzterer sogar „begleitet von Paul, Bartholomä und Paul Khevenhüller“ — und doch gab es nur einen einzigen Paul Khevenhüller, den Sohn Sigmund’s und der Regina, geb. Thonhausen (oder Thannhausen), die am 4. Februar 1596 Franz Christoph’s Stiefmutter wurde; Paul war demnach des letzteren Vetter; — aber wie weit reicht nicht die Vetterschaft! Franz Christoph und Paul waren im achten Grade verwandt, und ich muß bitten, die meinem Werk angehängten genealogischen Tabellen nachzuschlagen. (Den Sohn Augustin’s und der Anna Margaretha von Windischgrätz, Paul Christoph, kann Moshammer nicht gemeint haben, oder wenn ja, dann wäre es wieder eine nachlässige Bezeichnung.)

Das Falsum (Archiv 340), wornach Anna Maria Khevenhüller den „Georg Khevenhüller“ heiratete, glaube ich wol als einen lapsus calami des Herrn Dr. Stülz bezeichnen zu dürfen — der Gemahl war Georg Wilhelm v. Jörger (vgl. Archiv 345, Note 1).

Nach Archiv 359 soll Franz Christoph die Herrschaft „Summereck“ (Sommeregg) an Paul Khevenhüller verkauft haben; Franz Christoph war nie im Besitz dieser Herrschaft, konnte sie also nicht verkaufen. Sie gehörte seit 1612 dem Barthelmä Khevenhüller; nach dessen Tode wurde sie durch Regina Khevenhüller, geb. Thonhausen, Gerhabin ihrer beiden Söhne Hanns und Bernhart, unter „Vorwissen, Rath und Einwilligung“ des Agnaten Franz Christoph, als Mitgerhaben, laut Verkaufsabrede vom 20. Dec. 1615 und Kaufbriefs vom 1. Januar 1616 an Paul Khevenhüller verkauft. (Vgl. meine „Khevenhüller“, S. 435).

Ueber die Verpfändung der Herrschaften Frankenburg und Kogel (Arch. 362) verweise ich bezüglich des genauen Sachverhaltes auf die Darstellung, welche sich in meinem Buch (357 ff.) auf dem Grunde mir vorgelegener authentischer Urkunden findet.

Endlich kann ich mich auch mit jener Berichtigung des Herrn Dr. Stülz nicht einverstanden erklären, nach welcher Franz Christoph „wirklich im siebenten Jahre seines Alters, im J. 1595, an den Hof zu Grätz kam, aber nicht mit seiner Stiefmutter, sondern mit seiner leiblichen Mutter, Bianca Ludmilla Gräfin von Thurn.“ — Es ist an und für sich wol höchst gleichgültig, ob Franz Christoph als siebenjähriges Kind oder später, mit seiner leiblichen oder Stiefmutter nach Gratz kam; die Entscheidung hierüber ändert den Lauf der Weltgeschichte nicht. Aber der Irrthum in jener Berichtigung, die offenbar auf Moshammer’s Aussage hin gemacht wurde, verdient deshalb aufgedeckt zu werden, damit auch hier sein „liederlicher Text“ den Gradmesser für seine Glaubwürdigkeit abgebe. Es ist eine bare Unmöglichkeit, daß Franz Christoph 1595 mit seiner leiblichen Mutter nach Gratz gieng. Ich verweise wieder auf meine „Khevenhüller“ (S. 231 ff.); die dortigen Aufzeichnungen sind abermals dem eigenhändigen Berichte Barthelmä Khevenhüller’s entnommen, und dieser ist so genau gehalten, daß für Moshammer’s Behauptung gar kein Raum bleibt. Man prüfe! Barthelmä’s Tochter, Elisabeth, wurde den 5. Mai 1593 geboren; die Mutter, Bianca Ludmilla, hatte vor der Niederkunft die Flecken gehabt, ein Fieber gesellte sich dazu, ein schwerer Husten blieb zurück, so daß sie nach der Niederkunft keine gesunden Tage mehr hatte. Dennoch reist sie nach Gratz zur Hochzeit ihrer Stieftochter Eva mit Wolf von Saurau. 1. März 1594 kam sie ziemlich kräftig wieder in Klagenfurt an. Barthelmä kommt im Sommer aus dem Feldlager nach Hause und findet seine Gemahlin bedenklich krank; er bringt sie in das Bad von Villach, wo sie von Dr. Moser behandelt wird; am 18. Sept. 1594 empfängt sie das heil. Sacrament und wird nach Landskron gebracht, aber schon am 17. Oct. nach Klagenfurt überführt. Die DD. Zusner und Moser behandeln sie mit „Cunae“ (China); am 16. Januar 1595 stirbt Bianca Ludmilla. Den 20. Januar wird die Leiche in die Pfarrkirche zu Klagenfurt geführt, wo Adam Kolbius die Leichenpredigt hält; am 21. Januar 1595 wird sie in der Stadtpfarrkirche von Villach in dem khevenhüller’schen Erbbegräbniß beigesetzt. — Und da will Moshammer noch sagen, Franz Christoph sei mit seiner leiblichen Mutter 1595 nach Gratz gereist! Barthelmä setzt ausdrücklich hinzu, daß er zum Begräbniß seine beiden Kinder „Franzl“ (Franz Christoph) und Anna Maria mitgenommen habe.

Diese Nachweisungen mögen genügen, um gegen Moshammer die Echtheit und Glaubwürdigkeit des alten, ehrwürdigen Barthelmä Khevenhüller aufrecht zu halten.

Ramsau in Steiermark, Februar 1868.

B. Czerwenka.