Nachrichten.
Literatur.
Neu erschienene Werke.
9) Trajan am Rhein und die Inschriftenfälschung zu Trier; offener Brief an L. J. F. Janssen, von W. Brambach. Elberfeld, 1866. 8. 16 Stn.
10) Die Secundiner und die Echtheit der Nenniger Inschriften, von J. Leonardy. Trier, 1867. 8. 36 Stn.
11) Die Nenniger Inschriften keine Fälschung u. s. w., von J. Hasenmüller[59]. Trier, 1867. 8. 32 Stn.
12) Die angeblichen Trierschen Inschriften-Fälschungen u. s. w., von J. Leonardy. Trier, 1867. 4. 68 Stn.
13) Die römische Villa zu Nennig u. s. w., von v. Wilmowsky. Trier, 1868. 8. 66 Stn. (auch Fol., 18 Stn.)
Als in den ersten Tagen des Octobers 1866 zu Nennig, sieben Stunden südlich von Trier, einige auf Stuck gemalte lateinische Inschriften an einer antiken Mauer, in einer Tiefe von sechs bis zehn Fuß unter dem jetzigen Boden, aufgedeckt waren, riefen dieselben, während sie in Trier nur allgemeine Freude und Bewunderung erregten, anderwärts sogleich den Verdacht der Unechtheit und Fälschung hervor, aus welcher Veranlassung seitdem nicht nur viele Zeitungsartikel und Flugblätter, sondern bis jetzt auch die obenerwähnten fünf Schriften erschienen sind, die wir hier zusammenstellen, jedoch nicht, um sie einzeln zu besprechen, was jetzt kaum nöthig ist, indem die letztgenannte die Sache wol für immer abschließt. Nämlich der bekannte Alterthumsforscher, Domkapitular Wilmowsky, der das berühmte Nenniger Mosaik (gefunden 1853) in dem J. 1864 f. für den Bonner Alterthumsverein beschrieben hat, gibt in dieser Schrift eine so einfache Erzählung der Auffindung, eine so genaue Erklärung der Inschriften nach Inhalt und Form — welche letztere namentlich den Verdacht der Fälschung hervorgerufen hatten —, eine so bündige Abweisung der Ansicht, daß diese Inschriften in der jetzigen Zeit könnten gemacht sein, kurz: eine so bestimmte Darlegung und Beweisführung der ganzen Sachlage, daß wol Niemand mehr an der Echtheit der Auffindung und dem Alterthum der Inschriften zweifeln wird. Ob die Gelehrten, wie Mommsen in Berlin, Brambach in Freiburg u. s. w., endlich ihre Uebereilung einsehen, weiß man nicht; diese und andere haben, nachdem sie ihr Verdammungsurtheil ausgesprochen hatten, die oben angeführten Vertheidigungsschriften von Leonardy und Hasenmüller vornehm ignoriert; die jetzige Schrift können sie nicht wol außer Acht lassen, ohne daß man auf sie anwendet: qui tacet, consentit. Mit richtigem Takt hat Wilmowsky keine der Schriften namentlich berücksichtigt oder nur angeführt, daher auch die gegnerischen Ansichten nicht polemisch zurückgewiesen, sondern durch Erzählung und Schilderung der ganzen Auffindungsgeschichte die Unmöglichkeit der Fälschung dargethan. Nach ihm fallen die Inschriften in die Zeit der Antonine, wir möchten sie etwas früher setzen. Der Verfasser benützt dieselben zugleich, um über die Bauwerke, deren Trier bekanntlich viele aus der Römerzeit aufweisen kann, Näheres zu bestimmen; u. A. glaubt er, der Baumeister, welcher in einer der neuentdeckten Inschriften genannt wird, habe auch einige jener Bauten errichtet. Uebrigens begrüßen wir dies Schriftchen mit Freuden, indem durch dasselbe der unerquickliche Streit entschieden ist. Möge die andere Abhandlung, welche die römische Villa bei Nennig zum Gegenstande haben wird, recht bald die ganze Sache zum vollen Abschluß bringen.