K.

Audiatur et altera pars.

Als mich Freund Ahrens auf die Entdeckung der Nenniger Inschriften zuerst aufmerksam machte und mir dieselben in der Augsburger Allgemeinen Zeitung zeigte, erwiderte ich ihm kurz: „Es ist Schade, daß derjenige, der die Inschriften fabricierte, nicht kundigere Leute dabei um Rath gefragt hat.“ Und so steht meines Erachtens die Sache noch jetzt.

Herr von Wilmowsky hat — das ist die günstigste Ansicht von der Sache — den Beweis geliefert, daß die Inschriften nicht in neuester Zeit gefälscht sind. Andererseits sind alle Epigraphiker einig, daß die Inschriften, nach der Form ihrer Buchstaben, sowie nach ihrem Stil und Inhalte zu urtheilen, nicht in die Zeit des Trajan, auch nicht in den nächsten zwei Jahrhunderten nachher verfaßt sein können; es handelt sich also (auch im günstigsten Falle) immer noch um die Zeit ihrer Entstehung, oder, was damit für mich gleichbedeutend ist, ihrer Fälschung.

Wenn Herr von Wilmowsky einfach sagt: „Wir erkennen den Werth der Inschriftenkunde gerne an, doch ohne Ueberschätzung“, und dagegen nur seine Wahrnehmungen in Betreff des Aeußeren der Inschriften in die Wagschale legt, so ist das bei dem Gewichte der von Mommsen, Brambach, Hübner, Becker u. A. gegen die Aechtheit der Inschriften vorgebrachten Gründe und Beweise eigentlich nur eine Beseitigung aller Wissenschaftlichkeit, und wenn er dennoch fortfährt: „Der Geist bleibt uns immer mehr als der Buchstabe“, so kann man sich nur über die darin liegende gelinde Begriffsverwirrung wundern, denn gerade der Geist der Nenniger Inschriften, ihre Abbreviaturen, ihr Stil, ihre Nomenclatur, verurtheilt sie, offenbarer noch als ihre Buchstaben, so viel auch an deren Form zu tadeln ist.

Kann ich, nach dem eben Gesagten, der Schrift des Herrn von Wilmowsky auch nicht das Verdienst zuerkennen, das ihr von dem Herrn K. zugesprochen wird, den unerquicklichen Streit entschieden zu haben, so kann ich sie auch nicht des Schicksals würdig erkennen, das die anderen, gleichfalls oben aufgeführten Vertheidigungsschriften der Nenniger Inschriften von Leonardy und Hasenmüller betroffen hat, ihres Unwerthes wegen ganz und gar (Herr K. sagt mit Unrecht „vornehm“) ignoriert zu werden, denn es läßt sich ihr der gute Wille, die Wahrheit an’s Licht zu fördern, nicht absprechen, und man muß schon für die dabei erhaltenen Fundberichte dem Verfasser dankbar sein.

Hannover.

C. L. Grotefend.


Aufsätze in Zeitschriften.