Nº 12.
December.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Noch ein Wort über den deutschen kaiserlichen Doppeladler.
„Adhuc sub judice lis est.“
Im elften Bande des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit von 1864 (Nr. 1–4) habe ich mir erlaubt, einen kleinen „Beitrag zur Geschichte des heraldischen Doppeladlers“ mitzutheilen, zu welchem Dr. A. Erbstein einen werthvollen „numismatischen Beitrag“ (in Nr. 5 u. 6 dess. Jahrg.) geliefert hat. Vgl. auch die Nachträge im Jhg. 1865, Sp. 236 u. 420 ff.
Die Akten über diesen interessanten Gegenstand sind zwar noch nicht geschlossen; allein es hat leider den Anschein, daß der für uns weitaus wichtigste Theil der Frage: wann und warum der (morgendländische?) Doppeladler den (abendländischen?) einfachen Adler im Wappen der deutschen Kaiser verdrängt hat, mit voller Sicherheit nicht mehr wird beantwortet werden können.
Nr. 1.