Meine früher bestimmt ausgesprochene Ansicht, daß erst Kaiser Sigismund den Doppeladler als kaiserliches Wappen angenommen habe, glaube ich aber jetzt theilweise berichtigen zu müssen.

Nachdem meine Zweifel über die Richtigkeit der Zutheilung der beiden Denare K. Otto’s IV. und K. Conrad’s IV. durch den erwähnten „numismatischen Beitrag“ gehoben worden sind, und nachdem mein gelehrter Freund Lisch mir die unter [Nr. 1] abgebildete Zeichnung der Fahne Karl’s des Großen[223] aus der meklenburgischen Reimchronik Ernst’s von Kirchberg, vom Jahre 1378, mitgetheilt hat[224], glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Doppeladler doch schon seit dem Ende des 12. Jahrh. — also seit seinem Erscheinen in der deutschen Heraldik überhaupt — als kaiserliches Wappen, wenn auch anfänglich und bis zu Sigismund nicht vom Kaiser selbst, und nicht ausschließlich, also mit dem einfachen abwechselnd[225], geführt und abgebildet worden ist.

Zu den bereits erwähnten Beispielen des Vorkommens des Doppeladlers als kaiserlichen Wappens aus der Zeit zwischen 1197 und 1378 kommt noch die bekannte Goldmünze K. Ludwig’s des Bayern[226] (1314–1347).

Die Behauptung L. v. Ledebur’s, daß K. Ludwig schon 1323 den Doppeladler im Siegel geführt habe, beruht auf einem Irrthum. Der Kaiser führte nämlich auf seinem, gewöhnlich als Rücksiegel gebrauchten, kleineren Siegel, wie hier unter [Nr. 2] abgebildet, einen rückwärtsehenden, sog. „wiedersehenden“ Adler in natürlicher Stellung, mit der schönen, echt königlichen Devise[227].

Die Bemerkung in der Urkunde von 1323: „Geben zu Babenberg... under dem wiedersehenden Adler besiegelt“, hat wol meinen gelehrten Freund zu der Annahme verleitet, Ludwig habe auf diesem Siegel den Doppeladler geführt[228].

Nr. 2.

Römer-Büchner hat das Wort „wiedersehend“ auch mißverstanden und über dessen Bedeutung zwei viel zu gesuchte Hypothesen aufgestellt[229].

Auf dem großen Siegel III. A. 2. b K. Ludwig’s sehen wir auf der Spitze des Scepters einen (heraldischen, einfachen) Adler und zu beiden Seiten des Thrones (?) zwei wiedersehende Adler, auf den beiden, unter den Füßen des Kaisers liegenden Löwen stehend. Letztere beiden Adler, ebenso wie die Löwen, sind aber hier keine (heraldischen) Wappenbilder, sondern nur (symbolische, auch auf das Wappen sich beziehende) Siegelbilder[230]. Das zeigt schon der ganze Typus dieser Thiere. Einer ganz ähnlichen, wahrscheinlich diesem Siegel nachgebildeten Zusammenstellung begegnen wir, beinahe gleichzeitig, auf dem Siegel König Johann’s von Frankreich v. J. 1352 (abgebild. im nouv. traité de diplom. V, Taf. C, Fig. 79). Auf diesem Siegel haben die Adler nur eine rein decorative Bedeutung, ohne alle Beziehung zu dem Wappen, welches auf dem Hauptsiegel nur durch die Lilie auf der Spitze des Scepters vertreten, dagegen auf dem Rücksiegel (IV. A. 2.) enthalten ist.