Ueber vermeintliche Kaisersiegel mit dem Doppeladler vor Sigismund schreibt Römer-Büchner a. a. O., S. 41: „Zwar gibt Gudenus in praefat. Sylloges Disp. pag. 20 Nachricht von einem zweiköpfigen Adler im kaiserlichen Contresiegel Karl’s IV.; da uns jedoch kein ähnliches Siegel vorgekommen ist, so wird sich diese Angabe auf ein falsches Siegel oder falsche Abzeichnungen gründen, wie wir z. B. bei v. Birken, Fuggerischer Ehrenspiegel des Erzhauses Oesterreich, S. 170, 178, 185 u. 350, die falschen Siegel mit dem zweiköpfigen Adler von Friedrich I. von 1166, Heinrich (VII) von 1228, Friedrich II. von 1245 und Karl IV. von 1368 finden.“

Was K. Karl IV. betrifft, so gilt von den beiden als Schildhaltern verwendeten Adlern auf seinem großen Siegel III. B. 2. b. dasselbe, was ich oben von den beiden Adlern auf dem Siegel III. A. 2. b. K. Ludwig’s des Bayern gesagt habe.

Seit Kaiser Sigismund blieb aber der Doppeladler das stereotype Wappen unserer Kaiser, während die deutschen Könige den einfachen fortführten.

Bemerkenswerth für die vorliegende Frage bleibt immerhin, wie ich schon früher erwähnt, der Umstand, daß Sigismund, der schon als Reichsverweser 1402 den Doppeladler auf seinem Siegel IV. A. 1 geführt hatte[231], als römischer König und Erbe von Böhmen („romanorum rex et bohemie heres“, wie die Legende lautet) i. J. 1411 den einfachen Adler im Siegel führte, dagegen i. J. 1419 als römischer König und König von Böhmen („romanorum ac bohemie rex“) wieder den Doppeladler annahm, den er auch als Kaiser beibehielt.

Nach den gewöhnlichen Regeln der damals sehr ausgebildeten und angesehenen Heroldskunst erscheint dieser Wechsel als ein auffallender Widerspruch, indem der Doppeladler unter den angeführten Verhältnissen das eine Mal als eine sog. Minderung, das andere als eine sog. Mehrung des Wappens zu blasonieren wäre.

So, wie ich die Frage jetzt ansehe, erscheint mir der Doppeladler auf dem Rücksiegel König Wenzel’s von 1376, auf den Siegeln der Herzoge Wilhelm und Albrecht I. von Bayern, der Söhne K. Ludwig’s d. Bayern, der Herzogin Katharina von Oesterreich, der Tochter K. Karl IV., der Stiefschwester K. Wenzel’s, ebenso als der kaiserliche, wie auf dem Siegel der Juden von Augsburg (als kaiserliche und Reichs-Kammerknechte) von 1298, auf dem Landfriedensiegel vom Jahr 1335, auf den Stadtsiegeln von Breslau aus dem 13. (?) Jahrh., von Friedberg 1334, von Lübeck 1369, von Antwerpen 1370, von den Seestädten 1368, auf dem der Stadt Solothurn von 1394 (und zwar auf diesem gekrönt; wol das älteste Beispiel eines gekrönten Doppeladlers); ferner auf den flandrischen Goldmünzen im 13. Jahrh. und denen der Kurfürsten von Trier im 14. Jahrh., am Galgenthor und am Eschenheimer Thurm in Frankfurt a. M. von 1343–48. Ja, selbst auf allen Siegeln, deren Inhaber in einem höheren oder niederen ministerialen Verhältnisse zum deutschen Reiche, resp. seinem Oberhaupte, gestanden, dürfte diese Auffassung von der Bedeutung des Doppeladlers — ob ganz oder theilweise angebracht — die richtige sein. Das würde u. a. von dem unter Fig. XIV meines Beitrags zur Gesch. d. heraldischen Doppeladlers abgebildeten Siegel der kaiserl. Burggrafen von Henneberg und dem unter Fig. VI mit dem Wappen der Burgmannen von Gelnhausen der Fall sein.

Während in den beiden Originalhandschriften der Richenthal’schen Chronik, der Aulendorfer wie der Constanzer, und in der Ausgabe von Anton Sorg vom J. 1483 der einfache Adler mit „römisch reich“ und der Doppeladler mit „Keysertum“ bezeichnet und in dem Reichsbanner der einfache Adler abgebildet ist, sehen wir bereits auf Blatt 53 der kostbaren Bilderhandschrift aus dem Ende des 15. Jahrh. in der fürstlich Waldburg-Wolfegg’schen Bibliothek, sowohl auf dem großen kaiserlichen Banner als wie auf den Fähnlein und Dächern der Zelte, überall nur den Doppeladler.

Nr. 5.