Betrachtet man indeß die a. a. O. S. LXXIII, fig. 1. gegebene Abbildung dieses Taufbeckens, so erkennt man in der unteren Inschriftreihe noch deutlich die Buchstaben tu no ...., und es kann kein Zweifel bestehen, daß diese untere Inschriftreihe den Schluß unserer Hymnenstrophe enthält:
tu no[s ab hoste protege, in hora mortis suscipe]
Die in gothischen Minuskeln ausgeführte Inschrift scheint keine Jahreszahl zu enthalten; doch wird man das Taufbecken keineswegs später als in das erste Viertel des 16. Jhdts. versetzen dürfen. Es sind also — (die Glocke zu Barnstorf von 1540 ausgenommen) — alle Glocken, wie auch das Taufgefäß, auf denen sich diese Strophe aus dem Hymnus findet, älter, als die einzige bisher für denselben bekannte Quelle, nämlich das Breviarium von 1527. Vielleicht ist jener Hymnus deutschen Ursprunges. Da der Hymnus „ad matutinum“ bestimmt war, so läßt sich das Vorkommen gerade dieser 4. Strophe desselben auf Glocken wohl erklären aus der in Capitel II des Concils zu Mainz von 1423 getroffenen Bestimmung, durch welche vorgeschrieben ward, „ut deinceps singulis Ecclesiis predictis omni die circa solis ortum in memoriam compassionis gloriosissimae et intemeratae semper virginis Mariae, quae stans juxta crucem sui dilectissimi filii cruciebatur anxietate et moerore plena, pulsetur tribus vicibus campana ipsius ecclesiae, quae et prout hactenus circa occasum solis pro salutatione ejusdem Virginis pulsari consuevit, ad hortandum Christi fideles, ut tunc in laude ipsius Virginis incipientes, eam cum salutatione Angelica devote venerentur, ut ipsa quam Filius ejus nihil negans semper honorat, pro nobis et omni necessitate nostra apud Dominum intercedat.“[85]
Die mit jenem Anruf der Maria als der Mutter der Gnade und als Mittlerin versehenen Glocken waren also Marien-Betglocken und auf ihnen die an die Gottesmutter gerichtete Bitte: „tu nos ab hoste protege, in hora mortis suscipe“ ganz anpassend. Wie aber erklärt sich letztere Bitte auf einem Tauffasse, da doch zur Taufe ein Anruf der Maria in keinerlei Beziehung steht?
Dr. Th. Hach.
Israelitische Vermählung.
Bild des 14.-15. Jahrhunderts.
Während die Mehrzahl der Hagadabilder, die wir bisher im Anzeiger gegeben haben, uns nicht die Eigenthümlichkeiten des Lebens der Israeliten des Mittelalters wiedergeben sollten, kommen wir hier auf eine der Scenen, die specifisch israelitisch sind. Es ist die Vermählung Isaaks mit Rebekka. Die Tracht des Brautpaares soll zwar sicher auch hier die der vornehmen Welt zur Entstehungszeit des Buches wiedergeben. Die lang herabhängenden Haare der Braut und der Kranz auf der Stirne sind sicher nicht israelitisch. Heute mindestens verlangt der Gebrauch in orthodoxen Kreisen noch das Scheeren des Haupthaares der Frau. Aber das Tuch, welches beider Häupter bedeckt, ist israelitisch. Der Vater des Bräutigams mit erhobenem Becher und der Lautenspieler repräsentieren die Festlichkeit.