Beide Tinkturen haben ganz die gleiche Eigenschaft; denn sie sind organisch zu dem betreffenden heraldischen Muster miteinander verbunden und bilden zusammen nur eine zusammengesetzte Tinktur, gehören somit ebenso zu den „ledigen Wappen“, wie die mit einer einzigen Tinktur (ohne Figur)[210].

Es gibt aber auch Wappenbilder von zusammengesetzter Tinktur.

Der Adler im Wappen von „Maͤrhern“ (Mähren, Nr. 81) ist z. B. weder ein weißer Adler mit rothen Würfeln, noch ein rother mit weißen Würfeln oder Schach, sondern ein von Weiß und Roth geschachter Adler.

Alle heraldischen Pelzmuster sind zusammengesetzte Tinkturen kat’exochän; z. B. der Adler im Wappen von „Froburg“ (Nr. 28) und der Fürstenberg’sche Schildrand (Nr. 37) von weiß und blauem Kürsch, und der öttingen’sche Schildrand (Nr. 29) von gelb und rothem Kürsch. So sind auch die beiden kreuzweise über den rothen Schild der „Gutenberg“ (Nr. 91) gelegten weiß und blauen Streifen keine weißen Streifen mit blauen „Eisenhütlein“[211], sondern einfache Pelzstreifen.

Ebenso verhält es sich mit allen heraldischen Mustern[212]. Daher ist das bayerische Stammwappen einfach ein von Weiß und Blau geweckter lediger Schild. Es kann also eben so wenig von blauen Wecken im weißen Feld oder umgekehrt die Rede sein, als von einer bestimmten Zahl von Wecken (resp. Felderlein oder Plätzen), oder von Bezeichnung einer der beiden Tinkturen als „Hauptfarbe“[213].

Wenn früher dieses Wappen als „blaw und weiß Wegk“ blasoniert wurde, so beweist das nur, daß beide Tinkturen zusammen das Wappen bildeten. Wenn aber damals und später von einer bestimmten Zahl von Wecken die Rede ist, so ist das eben einfach einer jener heraldischen Verstöße unserer deutschen Heraldiker, über welche eine wissenschaftlichere Kritik längst den Stab gebrochen hat.

Schon vor anderthalb hundert Jahren sagte Trier: „Die Hertzoge zu Bayern führen schrägrechts von Silber und Blau geweckt. Die Zahl der Reyhen wird bey dem Geweckten im Blasoniren nicht benamet, zuweilen aber zehlet man die Felderlein,[214] doch ist die Zahl derselben selten ausgemacht. Zum Exempel in gegenwärtigem hertzoglichen Bayrischen Wapen wird von vielen die Zahl der Felderlein auf ein und zwantzig gesetzt. Die Menge aber der Münzen und anderer Monumenten, wo diese Zahl nicht beobachtet worden, zeiget, daß es dißfalls willkührlich sey;“ und O. T. v. Hefner sagt[215]: „daß man die einzelnen Weken gezält habe, dafür finde ich nur ein Beispiel im Wappenbriefe der Stadt Gundelfingen vom Jahre 1462, wo es heißt: „etc..... den dritten Tailn des Wappens Bayerland, das sind siben blaw und weiß Wegk“ (siehe mein Wappenwerk, I. 1, S. 15). Aber hundert bayerische Siegel und Wappen geben Beweis, daß man es mit den 21 Weken nie so genau genommen habe.“

Schließlich will ich noch bemerken, daß die besäeten und bestreuten Wappenschilde (ohne oder mit einem eigentlichen Wappenbilde) auch unter die heraldischen Muster gerechnet werden können, da die Zahl der Bilder auch bei ihnen willkürlich ist und sich nach der Größe und der Form des Schildes richtet. Es wird wol keinem Kenner einfallen, im alten Wappen von Frankreich (Nr. 13) — (d’azur semé de fleurs-de-lys d’or,) die Zahl der Lilien anzugeben, oder in dem Wappen von „Klingen“ (Nr. 138) die 10 Schindeln als feststehende Normalzahl — dieselben für dieses Wappen annehmen zu wollen[216].

Kupferzell.