Fig. 2.

Wir verweisen hiefür auf [Fig. 2], gezeichnet nach unserem Gipsabgusse des marmornen Grabsteines des 1371 verstorbenen Otto von Pienzonau in der Kirche zu Ebersberg. Die Beckenhaube hat bereits spitze Form. Die Befestigung der Halsbrünne an derselben ist deutlich zu ersehen; das Kettengeflecht der Brünne ist noch etwas kürzer geworden als bei Fig. 1; an Stelle des faltigen Ueberkleides aber ist ein anliegendes getreten, das, nach anderen Beispielen zu schließen, auch hier als ledern zu denken ist (Küriß, curassa), eine Verstärkung der Schutzwaffen bildete und an der Vorderseite zusammengenestelt ist. Die Handschuhe entsprechen dem auf Sp. 242 abgebildeten Originale. An den Beinen ist nicht blos der besondere Knieschutz zu sehen, der sich auch bei Fig. 1 findet, sondern sowohl Schenkel, als Waden sind mit Beinbergen versehen, deren Material aus unserer plastischen Darstellung nicht erkennbar ist, die also sowohl von Leder, als von Eisen sein können. Sie liegen über dem Knieschutze, welcher vielleicht aus elastischem Material bestand. Die Füße haben Schuppenwerk, so daß es fraglich erscheint, ob überhaupt noch Eisenhosen unter den Beinbergen vorhanden sind. Die Sporen haben bereits sternförmige Räder. Am Untertheile des Kürisses ist ein Gürtel befestigt, der wol die Schwertscheide trägt. Die Kette des Schwertes ist unterhalb des Knaufes am Griffe desselben befestigt, die Kette des Dolches unmittelbar über der Klinge. Eine Scheide desselben scheint vorhanden, ohne daß die Art der Befestigung an dem Kürisse zu erkennen wäre. Noch sei auf den Speer mit dem Fähnlein aufmerksam gemacht. Außer dem am Halse angeketteten Helmfasse steht noch ein zweites neben dem Haupte, wol nur aus heraldischen Gründen, um ein zweites Zimier darauf anbringen zu können. Der Schwertknauf hat die runde Form abgelegt und ist polygon geworden. Der Schild hat die Oeffnung zum Einlegen des Speeres.

Im Anschlusse an die plastischen Darstellungen dieser beiden Grabsteine werden wir im nächsten Aufsatze noch einige im Museum vorhandene Originalwaffen besprechen, welche durch diese Grabsteine erläutert und näher bestimmt werden.

Nürnberg.

A. Essenwein.


Florian und Andreas Stoß.

Eine der frühesten Erwähnungen des ersteren steht im Bürgerkatalog von Görlitz, wo es zum Jahre 1524 heißt: „Florian Stoß Goldschmied ist sein Bürgerrecht wiedergegeben, dedit 3 Schock. (3a vigil. cathedr. Petri)“; eher erscheint sein Name in derselben Handschrift nicht. Er ist also von Görlitz verzogen gewesen.

Unter demselben Datum 3a p. Leonhardi (15. Nov.) 1534, unter welchem bereits der Anzeiger 1879, Sp. 110 einen Brief in Sachen des Goldschmieds Martin Stoß brachte, schrieb der Görlitzer Magistrat an den von Nürnberg Folgendes: „Wiewohl wir euerer erbaren Weisheit um vergangene Martini 1533 geschrieben in Sachen unsers Mitbürgers Florian St., Vorzeiger dieses, wegen seines väterlichen und mütterlichen Teils[272], darin sich eure erb. Weish., wie uns berichtet, ganz freundlich erzeiget, des wir uns hiermit in Fleiß bedanken, dennoch wird ihm dieselbige (sc. Gerechtigkeit) durch die verordneten Vormünder bis auf heute vorenthalten, welches ihm nicht wenig kümmerlich, so er sein Gebure (Abgabe) bei einem erb. Rate davon gütlich abgeleget hätte. Derowegen ist nochmals unsere fleißige und freundliche Bitte etc., den unsrigen fürder gütlich anzuhören... in Betrachtung (Anbetracht) der weiten Reisen und schweren Unkosten, so dem unsrigen hierauf gehen würde.“ (Aus den Missiven d. J.)