Man beurtheilt heutzutage die Reiseschilderungen jener Periode viel richtiger als früher; man erkennt, wie in vielen derselben mehr einfache Wahrheit über die Völker, Länder, Städte, ihre Sitten und Gebräuche enthalten ist, als in den oft durch Parteisucht getrübten Chronisten. So erscheinen auch diese Pilgerschriften gar merkwürdig für unser Vaterland, wie für das Ausland und die weite Fremde; insbesondere liegt für den deutschen Adel und die deutschen Städte, Niederdeutschlands so gut wie Oberdeutschlands, Manches darinnen, was dem Geschlechte und der Gemeinde noch jetzt im Andenken tüchtiger Vorfahren zur Ehre gereicht.

Den Texten der Pilgerschriften schließt sich ein Pilgerkatalog an, d. h. ein Verzeichniß der wichtigsten deutschen Pilger, welche von 1300–1600 nach dem heiligen Lande gegangen sind — eine dankenwerthe, mit den nöthigen Rückweisen ausgestattete Zusammenstellung.

Daß die Herausgeber das „unschätzbare Werk“ von Titus Tobler, von welchem mit Recht im Vorwort ausgesagt wird, daß er die Palästinographie zu einer der griechischen und römischen Alterthumskunde gleichberechtigten Disciplin zu erheben suchte, — daß sie seine „Bibliographia geographica Palaestinae“, Leipzig 1867, von da an bis 1877 durch eine ansehnliche, auf ebendieselbe zurückweisende Ergänzung und Fortsetzung auszubauen sich bemühten (S. 547–648), muß eigens hervorgehoben werden. Ich mache dabei bekannt, daß ich das Handexemplar Toblers besitze, daß dieses fast durchgehends mit Berichtigungen, Erweiterungen, Ein- und Nachträgen angefüllt ist, welche nach Hunderten zählen; denn bis ans Ende seiner Tage suchte der seltene Mann und sammelte er auch für die Arbeit, an welcher, wie er mir d. d. Horn am 23. Juli 1867 schrieb, „1001 Schweißtropfen und Gänsehautberge kleben.“ Dieser Erbschatz müßte bei einer Erneuerung des Werkes mit in Verwendung gebracht werden.

Nur eine Bemerkung möge hier Platz finden, in Betreff der Mittheilung, welche ich Herrn Röhricht über die Behörde gemacht habe, welche in Venedig die Pilger-Contracte abzuschließen hatte, (vgl. S. 14 und 15 der Einleitung). Diese sogenannten „Cataveri“, auch „Avogadori de intus“ genannt, waren eine ganz besondere Fiscalbehörde, errichtet am 26. Juni 1280. Es waren nach dem von mir am 8. Februar 1879 eingesehenen Capitolare: „tres homines qui teneantur inquirere et scire omnes intratas et expensas comunis per singulum et possint et debeant esse ad omnia consilia quae fient pro expendere sive dare aut donare aliquo modo havere comunis.“ Zu ihrer Controle gehörte auch die Aufsicht über die gesetzmäßigen Steuermänner, die Pedotti, sämmtlicher Venedig anlaufender Schiffe. Daher wol auch ihre Aufsicht bei jenen Miethcontracten der Palästinafahrer. — Nach einem Beschluß vom 13. Juni 1518, welchen ich in jenen Tagen mir aus dem „Capitolare de cinque Savij alla Mercantia“ angemerkt habe, war es früher herkömmlich, alle Jahre eine Galeere für die Pilgerfahrten zu vergeben; dies solle wieder geschehen. Es wird dabei auf die Bestimmungen des Officium der Cataveri hingewiesen. Vielleicht entdeckt man noch Weiteres.

München.

G. M. Thomas.


Vermischte Nachrichten.

142) Einer der interessantesten Funde, die seit einem Dezennium in der Pfalz gemacht wurden, hat sich bei einer baulichen Veränderung am Bahnhofe zu Kirchheim a. d. Eck ergeben, indem sich in ½ met. tiefem, kalkreichen Erdreiche ein Skelett in hockender Stellung vorfand, zu dessen Füßen im Grunde mehrere theils rohgeformte, theils sorgfältig bearbeitete Gefäße standen, und auf dessen Brust eine Steinaxt lag. In einem ausführlichen Berichte der Palatina Nr. 88 wird die Aehnlichkeit mit dem Monsheimer Funde dargelegt und auseinandergesetzt, daß hier wol der älteste Fund aus der Pfalz vorliege, da die mit Verzierungen versehenen Gefäße und das sorgfältig bearbeitete Steinbeil dem 6. Jhdt. v. Chr. angehören.

143) In der Gemarkung des Dorfes Rodau bei Zwingenberg wurde, wie die Darmstädter Zeitung in Nr. 294 mittheilt, eine Grabstätte aus sehr früher Zeit gefunden. Einen halben Meter unter der Erdoberfläche fanden sich Reste eines menschlichen Skelettes nebst Scherben von Thongefäßen primitivster Art und einem Instrumente aus Knochen innerhalb einer 20 cm. hohen, 1,10 Met. im Durchmesser haltenden, kreisrunden, von dem übrigen Erdreiche deutlich unterschiedenen Erdmasse, die sich durch ihre Mischung mit Kohlen und Asche sichtlich als Brandstätte erkennen ließ.