und waß selbiges wiegen wirdt, rechnet man nach dem Gewicht auß. 3o werden auch solche Leichter sambt dem Crucifix innerhalb 4 Monat Frist unfehlbar alhier zu Wienn geliefert werden. 4to Keinen fertigen Abriß hab ich anitzo nicht bey Handen; denn ich hab in erst mit der jüngst abgegangenen Post nachher Augspurg geschickt, weilen ich vor einen gewissen Praelathen (Prälaten) auch dergleichen machen lasse. Soll aber einer verlangt werden, so wiel ich einen zeichnen und dem hiesigen Herrn P. Procurator einhendigen. Jedoch versichere ich, daß sie recht sauber und nach der neuersten Façon wohl ins Gesicht gemacht werden sollen. 5to, wanns beliebt, so kan ein Contract gemacht werden (cf. vorhin). NB. die Höhe begehre ich zu wissen just.
c) Rechnungs-Abschluß.
Actum 1696 den 15. Juni in Wien.
6 Weißgetribene Kirchen-Leichter sambt dem Crucifix
| wäget zu sambt M. 58: 14: 2 p. 25 fl. | 1472: | 41 |
| pro daß Eysern werch | 7: | 30 |
| „ den Kasten | 1: | 30 |
| fl. 1481; | Xr. 41 | |
Quittung; Den 14. Augusty ist dieses ime (ihm) sambt dem embalagio mit 1484 fl. 11 Xr. paar bezahlt worden.
Conrad Rud. Littigen, Kays. Hoff-Juwelirer.
Bunzlau.
Dr. Ewald Wernicke.