Zum Schlusse noch ein Wort über die Bezeichnung der Rangkrone überhaupt als „heraldische“. Diese Bezeichnung erscheint uns, so allgemein sie auch ist, nicht zutreffend. Heraldisch sind doch nur Schildfigur und Kleinod, etwa Schildhalter. Sie sind eine heraldische Illustration des Familiennamens. Der Rang des Trägers gehört in ein anderes Gebiet. Der Träger führt seinen Rang eben so wohl wie seinen Namen; er kann also mit seinem Wappen die Rangbezeichnung verbinden; sie wird aber dadurch nicht Theil des Wappens, sondern Zugabe zu demselben, wie sie auch nicht Theil des Monogramms oder des Buchstabens wird, wenn der Träger seine Rangbezeichnung dem Namensinitial beifügt, eben so wenig als man bei Verbindung von Ordensabzeichen mit dem Wappen diese als heraldisch bezeichnen kann, während gewiß zur Darstellung der persönlichen Verhältnisse diese Verbindung eben so berechtigt ist, als jene des Rangabzeichens mit dem heraldischen Abzeichen des Trägers. Die Verbindung der Darstellung sonstiger persönlichen Verhältnisse mit der heraldischen Illustration des Namens geht ja auch bis in das 15. Jahrh. hinauf. So führen verschiedene Nürnberger Ketzel die Zeichen ihrer Pilgerfahrt an das heilige Grab als Beizeichen zum Wappen und auch die Verbindung der Ordensketten und Ordensinsignien findet sich schon in jener Zeit.
A. Essenwein.
Fußnoten:
[234] Ein vollständiges Exemplar des Blattes ist uns nicht bekannt. Es war aus zwei Stücken zusammengesetzt. Der Abdruck des einen Stockes mit der halben Krone ist im germ. Museum.
[235] Vgl. die Darstellung der Kreuzigung Christi auf dem Elfenbeinrelief, Jahrgang 1867, Sp. 228 d. Bl., wo die Arme des Heilandes, dem Formate entsprechend, in die Länge gezogen sind.
[236] Wir bewegen uns mit unserer gesammten Darstellung in diesem Aufsatze nur auf deutschem Boden; italienische Siegel sind uns nicht genügend bekannt, um dieselbe Regel festzustellen. Italienische Medaillen des 15. Jhdts. haben mitunter auf dem Reverse nur eine kleine Darstellung im leeren Felde. Auch die schönen deutschen des 16. Jhdts. folgen diesem Grundsatze, bei mittelalterlichen Sigeln aber nur rohe Arbeiten, kein schönes Stück.
Etliche Kauffmans Reguln, deren sich Junge Handelsleuth oder deren fleißige Diener gebrauchen sollen.
1) Erstlichen danckhe Gott vor alle Wohlthaten vnd bitte denselben vmb seinen Heyligen Geist, schutz Regierung vnd Seegen.