22) In den Märckhen vnd Meßen gilt es nit lang besünnens, was einmal versaumbt, wird nit wieder gebracht.

23) Dann es ist beßer mit rew verkaufft, als mit rew behalten.

24) Andet dich du mögest eine böse schuld machen, so vberbiede deine wahr, oder verleugne dieselbe alß were es schon verkaufft.

25) Schreibe ein eh du außgibst, vnd nimb ein ehe du aufschreibest, auf vereße (vergeße = vergiß) nichts.

26) Lege dich keine nacht nieder zu Ruhe, du habst denn der handlung, deßelben tags in die bücher gebracht.

27) Was du einschreibst, sey lauter, verstendig vnd richtig eingetragen.

28) Zahle keinen wexel vor der Zeit, daz du ihn nicht noch einmal zahlen must.

29) Wird dir ein wexelbrieff vor ankunfft der ordinari Brief praesentirt, bedeuts gewißlich ein sonderlichen Casum, darumb mit der acceptation behutsamb zugehen, vnd der aviso zu erwartten seyn will.

Aus dem Handlungsbuche des Hanns Albr. Lemp in Nürnberg vom Jahre 1652 (Bl. 17–19) in der Bibliothek der Paul Wolfgang Merkel’schen Familienstiftung im germanischen Museum. Dasselbe enthält auch am Eingang eine Reihe von Denkversen, die ebenfalls den frommen Sinn des Schreibers bekunden; so z. B.

Wer ist für der welt veracht