Die meisten Werke des Veit Stoß sind aus Lindenholz gefertigt und polychromiert; die fragliche Gruppe dagegen ist aus besserem Holze gefertigt und war nie polychrom. Die geringen Reste von rother Farbe an derselben deuten das aus den Wunden Christi geflossene Blut an und weisen mit Sicherheit darauf hin, daß die Oberfläche der Schnitzerei im Uebrigen nie bemalt war.

Diese Gruppe scheint auch niemals Theil eines Altars, sondern von Anfang an ein selbständiges Werk gewesen zu sein.

R. Bergau.


Ein Schwindler von 1415.

Auf die Innenseite des Deckels der Maihinger Handschrift II. Lat.: 1. fol. num. 27 ist ein Pergamentblatt geklebt, welches in 45 Zeilen ein notarielles instrumentum folgenden Inhalts darbietet.

Am 11. Mai 1415 verklagt Conradus Fawl, rector parochialis ecclesiae Sancti Emmerami in Geysenveld, Ratisponensis dioecesis, einen gewissen Johannem Lintz, gerentem se pro presbytero Ratisponensis dioecesis, wegen unbefugten Zinsengenusses und wegen sonstiger Eingriffe in die Rechte Fauls. Die Klage wendet sich um Abstellung der Uebelstände nach Rom an die sedes apostolica, als deren Inhaber noch Johann XXIII. genannt ist. Als Zeugen sind aufgeführt die Kleriker Lutz und Hewß und der Laie Joh. Pürckart de Lantzperg. Als beglaubigender Jurist unterschreibt das Ganze: Conrad Rothhuter de Nürmberg cler. Bamb. dioec. publicus imperiali auctoritate notarius.

Dinkelsbühl.

Georg Schepß.