[376] Statt „domine“ hat Luther: Domine Deus pater coelestis, und statt „omnipotens deus“ hat er: Domine Deus pater, per Jesum Christum, Dominum nostrum.
[377] Die Züricher Antiquar. Mittheilungen III, 105–16, in denen Keller Benedictiones ad mensam aus alten (XI. Saecl.) St. Gallener Hdschen. mittheilt, habe ich nicht einsehen können.
[378] Beschrieben in der Notitia Bibliothecae Scholae Dresdensis Crucianae bei Schöttgen a. a. O. p. 322 f. Exempl. auch in Leipzig.
[379] G. v. Zezschwitz, a. a. O. II, 1, 319 u. 499, desgl. Geffcken, a. a. O. 19, K. F. Schneider, Luthers kl. Catech. (Berlin 1853) S. XXII (die Ausgabe: Wittenberg 1528 ist bei Schneider abgedruckt) kennen nur Ausgaben von 1526–28. K. F. A. Scheller, Bücherkunde der Sassisch-Niederdeutschen Sprache (Braunschweig 1826) führt dagegen schon S. 170 Nr. 667, S. 176 Nr. 684, S. 182 Nr. 710, S. 189 Nr. 738 Ausgaben aus den Jahren 1525, 26, 27, 29 an; die erste Ausgabe habe ich jedoch in Wolfenbüttel nicht finden können, wohl aber in der gräfl. Stolbergischen Bibliothek zu Wernigerode (Hc. 1015, Nr. 3) und sie durch die bekannte Liebenswürdigkeit des H. Bibliothekars Jacobs zur Einsicht erhalten. Sie stimmt bis auf Dialektunterschiede und einige Kleinigkeiten mit allen späteren überein. Die Ausgabe, Erfforde 1527 (in Wolfenbüttel) führt (aber nur sie) den Titel: Der Leyen Biblia. — Das interessante Büchlein ist vielfach verwechselt worden mit Melanchthons Handbüchlein oder Elementa puerilia (1523 ff.) Es ist ein zweifelsohne für die sogen. deutschen Schulen oder die unterste Klasse einer Lateinschule bestimmtes Buch, in dem für die drei wichtigsten Fächer, welche die deutschen Schulen pflegten, eine kurze Anleitung gegeben wird: für Religion, für die Elemente des Rechnens und für das Briefschreiben. Das Buch enthält nämlich das Alphabet, De Ludtbockstauen, De stummen bockstauen; dann unter der Ueberschrift: „Der leyen bibel“ den Text der 10 Gebote, des Glaubens, Vaterunsers, die Stelle Marc. 16, 16 („von der dope“), die Einsetzungsworte des Abendmahls; darauf „Eyne vnderwisynge“ über die drei „ytliken mynschen tho der salicheyt“ nützen „dinck“, eine Auslegung des Glaubens, eine Anweisung zum Beten am Morgen, bei Beginn der Arbeit, das Benedicite und Gratias, Abendgebet, eine Auslegung des Vaterunsers, einen Abschnitt von der Beichte; dann (Bl. C 1 b. edit. princ.) „de duͤdesche tall mit den cifern“ (keine Belehrung über die Rechenoperationen selbst) und endlich (Bl. C 2a-8a) „dat titel Boͤkeschen wo me eynem ytliken scryuen schal.“
Die Wahl der Form des religiösen Stoffes steht unter Luthers Einfluß, ja, die ganze Erläuterung des Glaubens ist aus Luthers „Eyn kurcz form der zehenn gepott... des Glaubens... desz Vatter unsers“ Witt. 1520 genommen und steht gleichlautend in Luthers „Eyn Bettbüchlein der Zehen Gepott“ etc. Witt. 1522. Das Werkchen gilt als die letzte und wichtigste Vorarbeit zu Luthers Katechismus. Doch ist man über den Verfasser im Unklaren. Ich vermag nicht das Buch mit Zezschwitz u. A. für den „Katechismus“ zu halten, der nach Luthers Brief an Hausmann v. 2. Febr. 1525: „Jonae et Islebio [Agricolae] mandatus est,“ einmal, da es nur zwei Drittheile religiösen Inhalts hat, und ferner, weil die Randverzierung auf dem Titelblatt der Editio princeps die Jahreszahl „1524“ zeigt und das Buch schon 1525 gedruckt vorlag, was zu dem „mandari“ im Februar 1525 nicht passen will. Zezschwitz kannte die Ausgabe 1525 nicht. Viel eher möchte ich auf Bugenhagen, der von 1503 an bis zu seiner Uebersiedelung nach Wittenberg Schulrektor (in Treptow) gewesen ist, als Verfasser schließen, wenn er nur ein einziges Mal in seinen Schulordnungen v. 1528 ff. das Buch anführte. So scheint mir nichts übrig zu bleiben, als es für ein Werk des Druckers Jörg Rhaw, der ja selbst Schriftsteller war, zu halten, für ein Werk, bei dem er sich theils an Luthers Arbeiten anlehnte, theils vielleicht auch die Hilfe von Jonas oder Bugenhagen in Anspruch nahm und erhielt.
Johann Herrgott.
Kirchhoff behandelt im Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels 1878, 1. Heft, S. 15 u. f. ausführlich den Proceß und das Ende des aus Nürnberg stammenden Buchdruckers Johann Herrgott, den Herzog Georg wegen socialistischer Umtriebe 1527 in Leipzig hinrichten ließ. Bekannt ist, daß sich Luther am 26. September 1525 über ihn beim Rathe der Stadt Nürnberg wegen des Nachdruckes seiner Schriften beschwerte.
Für den Geschäftsbetrieb des Herrgott sind folgende drei Urkunden des Nürnberger Stadtarchivs (Conservat. 33, Bl. 166b-167a, Conservat. 34, Bl. 77b u. Bl. 160b) von Belang.