„Heraldische Rangkronen“ sind alle über Wappen oder Monogramme gesetzte Kronen, welche den Rang (Stand) ihrer Eigenthümer anzeigen. Vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. kommen in Deutschland keine „heraldischen“ Rangkronen[441] vor. Eine seltene Ausnahme bildet ein Siegel der Herzogin Elisabeth von Lothringen vom J. 1437.
Auf den Siegeln der deutschen Kaiser und Könige und ihrer Gemahlinnen erscheinen „heraldische Rangkronen“ zuerst i. J. 1460 bei der Kaiserin Eleonore, der Gemahlin K. Friedrichs III. (IV.), einer geborenen Prinzessin von Portugal,[442] und bei Kaiser Maximilian (1486–1519).[443]. Auch bei Grünenberg v. J. 1482 finden wir bereits Bl. XLV eine Rangkrone auf dem Wappen der Herzoge von Oesterreich. Martin Schrot von Augsburg ist wol mit einer der ersten gewesen, welcher in seinem zu München im Jahr 1576 gedruckten Wappenbuche bei den Wappen der Könige, Herzoge und Kurfürsten, der Pfalz-, Mark-, Land- und Burggrafen statt der Helme Rangkronen auf ihre Wappenschilde gesetzt hat, obgleich er das Wappen Kaiser Rudolfs II. am Anfange nur mit den drei gekrönten Wappenhelmen von Oesterreich, Castilien und Sicilien, ohne die Kaiserkrone, abgebildet hat. Allerdings sind seine Königskronen willkürlich und für alle übrigen der gleiche alte Herzogshut gezeichnet.
Die verschiedenen heutzutage gebräuchlichen Rangkronen[444] sind aber erst in der späteren Zeit aus der ausländischen Heraldik in die deutsche übergegangen; z. B. die Grafenkronen mit 9 Perlen, die Freiherrenkronen mit 7 Perlen und die einfachen Adelskronen mit 5 Perlen, deren sich aber auch manche freiherrliche Häuser noch bedienen.
Daß auch Nichtadelige sich diese Krone zulegen, ist zwar heraldisch ganz ungerechtfertigt, allein in jetziger Zeit nicht mehr ungewöhnlich; denn „wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter,“ wie bei so manchen heraldischen Fragen.
Erst im 18. Jahrh. fiengen einzelne regierende Grafenhäuser an, statt der Wappenhelme oder der früheren einfachen Laubkrone auf ihre Wappenschilde die Krone mit 9 Perlen zu setzen.
Bei Trier finden wir bereits 1714 solche Kronen bei den Grafen von Bergen,[445] von Wartenberg und von Bronchorst.
Eine Rangkrone über dem Wappenschilde schließt den Wappenhelm aus, und die Anbringung der Wappenhelme über derselben, ist, so häufig sie auch jetzt vorkommt, stets unheraldisch. Will man beide anbringen, so müssen die Helme auf dem Schilde stehen und die betreffende Krone über demselben, wozu aber doch wol ein Mantel oder Wappenzelt gehört, wie bei fürstlichen Wappen.
Nach meiner Ansicht ist somit die Krone auf dem Gäb’schen Siegel v. 1480 die gewöhnliche heraldische Helmkrone, das in späterer Zeit allgemein angenommene heraldische Zeichen adeligen Standes.
Gegen Ende des 15. Jahrh. nahte sich das Ritterthum seinem Verfalle, und mit der zunehmenden eiteln Prunksucht nahmen auch die heraldischen Kronen rasch überhand. Nicht ohne Grund nennt man Kaiser Maximilian II. den „letzten Ritter“; denn mit ihm gieng das mittelalterliche Ritterthum zu Grabe und mit diesem auch die „echte, edle Heraldskunst.“