Ein solches Geständnißprotokoll lassen wir hier nun folgen und schicken nur voraus, daß im Jahre 1597, also in der Blüthezeit der Hexenprozesse, 8 Weiber, von welchen zwei aus der Herrschaft Sonnenberg; die übrigen theils aus der Bludenzer Herrschaft, theils aus dem Thale Montafon waren, als der Hexerei verdächtig in Bludenz eingezogen und 5 davon zum Feuertode verurtheilt wurden. Ueber die beiden Weiber aus der Herrschaft Sonnenberg wurde ein besonderes (nachstehend mitgetheiltes) Protokoll aufgenommen, obgleich sie mit den übrigen Weibern gleichzeitig verhört, gefoltert und verbrannt wurden.
Malefiz-Gerichtsprotocolum
de anno 1597.
Urgicht[458] und Bekenntnuß.
Elsa Dünserin, uß Braz und Petronilla Gortterin von Nenzingen, beid der Herschaft Sonenberg, welche Beid irer bösen verleumbdung halber, hernach vermeldter laidiger sündlicher begangener übelthatten uf Mitwoch den 18. und Sambstag den 28. Tag des Monats Juni ano 97 fenklich inkommen,[459] und dieselbigen in Güettiger und peinlicher Befragung bekandt:
1. Das allerhöchst und sündlichst Laster, so sy beide obermelte Weibspersonen begangen, das sy sich auf Anstiftung und Begerung des bösen Geists (der Inen Gelt zu geben versprochen; der Dünserin Geist habe sich Belzabub und der Gortterin — Bolderlinn genant,) Gottes allmächtigen, seiner würdigen lieben Mutter Maria und aller Haylligen Gottes verleungnet, ime zuogesagt und versprochen, weder Gott, seine liebe Mutter, noch die Haylligen anzurueffen, sonder nit mer zu bethen, darauf auch sie Beid mit Ime reverent der Unkeuschheit pflegen. So sie aber hernacher oft und dick[460] gar übel gereuwen.[461]
Hinder solliches laidiges und verdambliches Laster hat sich die Dunserin ungefähr vor 30 Jahren verschinen[462] begeben. Und die Gortterin vor 4 verschinen Jahren.
2. Item ungefähr in 8 Tagen nach irem Versprechen seye der böse Geist wieder zue der Dünserin gekommen, abermals reverent der Unkeuschheit mit ihro pflegen, und ihro ein Heffele mit Salb geben. Dasselbig hab sie mit worten, so er sie underwiesen, in eine Muttele,[463] das wie ein Schäffle geformiret gewest, gestrichen, und desselbigmals mit irem Buolen, genannten Belzebuob, ins roth Horn gefahren, daselbst sei ihr Schwester Barbara sambt irem Buolen, einem bösen Geist, zu ihr kommen. Damals haben sie die Reiffen gemacht,[464] hat aber wenig Schaden bracht.
3. item vor etlich verschinen Jahren sei sie mit ihrem Buhlen in Lagandt gefahren. Daselbst haben sie dem Schedler ein kleines Rindle verzehrt.
4. item vor etlich Jahren sein sie abermals mit ihrem Buhlen uf einen Spitz[465] gefahren usserhalb bei dem vorder Land, müg aber nit wissen, wie der Spitz hayst, da sein ihrer zehn gwest, sie hab aber keine kannt. Da haben sie uf Gehaiß der bösen Gaister Wasser tragen und mit denen Worten, wie sie die bösen Gaister underwiesen, usgeschütt. Davon das groß Regenwetter erfolgt, darmit sie den Wein verderbt.
5. item sie und genannte ihr Schwester Barbara haben vor etlich Jahren in Braz, in dem Keller genannt, ein Reiffen gemacht, die hab wenig Schaden than.
6. item, wann sie von ihren Mann hinweg gefahren, so hab sie ihme reverend ein alten Schweinstrog zugelegt, alsdann sei er nit erwacht, bis sie wieder kommen.