| Fl. | Kr. | |
| 10 Person verzert | 4 | — |
| Als man die Weiber Geholt — verzert | 8 | 12 |
| Als man mit denen Weibern widerß Montafun herauskhommen, vorgemellte 10 Person und der Schlosser verzert | 4 | 24 |
| Denen so die Weiber (einziehen) helfen für Roß und Futter zalt | 1 | 52 |
| Dienstag 17. Juni sind Erzelter Ursach halber in der Herrschaft Sonnenberg Auch zwo Weibspersonen, Petronelle Gorttrin und Kathrina Nasallin Gefenklich intzogen worden. Verzehrt durch die darzu verordneten Personen | 4 | 56 |
| Item in der Nacht als man sie venklich angenomen | 1 | 24 |
| Als die 4 gefangnen personen Güetlich und beinlich befragt | 4 | 20 |
| Mittwoch den 18. Zum Mittag Essen 12 Person | 4 | 48 |
| Donerstag Mittag 11 personen | 4 | 24 |
| Freitag zum Mittag Essen 13 Personen | 5 | 12 |
| Als man nach dem Mittag wiederßen Schloß khomen und mit denen armen Weibern Gehandelt. | 3 | 36 |
| Samstag. Zum Mittag Essen aber mals mit Inen die Tortur fürgenommen, durch 21 Personen verzert | 4 | 24 |
| Sonntag zu Abends 22. Als man des St. Barbisch und Caspar Schlegels Weib venklich intziehn lassen, durch 7 Personen in Nachessen verzehrt | 2 | 48 |
| Item: Als Sy am Sonntag In der Nacht mit St. Barbisch Hausfraw Heraus khamen, durch die, So Sy herausgefüerdt, verzehrt | 1 | 28 |
| Item: Als man Am selbig Sonntag Anna Tschugmellin, so dann durch Kathrina Burkhartin dis Lasters halb angeben worden, venklich intziehen wollen, ist verzehrt worden | 2 | 8 |
| Montag. Als man die Tschugmellin heraus Gefuerdt, zum Morgen Essen | 2 | 24 |
| Item: Als man des Caspar schlegels Hausfrau heraus gefüerdt, 9 Personen zum Morgen Essen | 3 | 36 |
| Item: Als man am selbig Tag mit den Weibern Güetlich und peinlich Gehandelt, ist aufgangen zum Morgen Essen | 3 | 36 |
| Zeinstag (Dienstag). Am St. Johanstag hat Man abermals mit den Weibern gehandlet, haben Ihrer 8 Person verzehrt sampt der Quart Wein, so man mir (dem Vogt) für mein Malzeit heimbgeschickht | 3 | 36 |
| Auf Donstag nach Johanni abermals mit den Weibern Güetlich und beinlich Gehandlet, zum Morgen Essen durch 18 Personen, da man Etliche aus den Kirchspieln Montafon und Sonnenberg darzu genommen aus Beweglich Ursach — verzehrt | 7 | 12 |
| Auf Freitag darnach aber Iro Wegen zum Mittag Essen 15 Personen | 6 | — |
| Als man am selbig Tag wieder ins schloß gang und verner mit Inen vortgefaren — verzehrt | 3 | 20 |
| Auf denselbig Tag hat man den Stadt- und Stubenknecht Gebraucht, haben verzehrt | — | 40 |
| Samstag ist deßhalben gehandlet, ist durch 11 Personen verzehrt worden | 4 | 24 |
| Als man den 28. die Elßbeth Thünserin (Dünserin) Thomas Flikhens Weib aus Braz, so durch Ir aigene schwester Barbara Thünserin dis Lasters halb, angeben worden, Venklich intziehen wollen, ist am Abend, als man sie aus Braz heraus (führen) wollen, verzehrt worden | 3 | 32 |
| Sonntag 29. Als man des Flikhens Hausfrau ins Gefenkhnuß über Antwurtet, ist durch 11 Personen, so sie haben geholfen, fach und venglich[473] herauszuführen, aufgangen | 4 | 24 |
| Am selbig Sonntag, als wir der armen Weiber halb zu schaffen gehabt, das Morgenmal | 1 | 36 |
| Selbig Tag zum Nachtrunkh | 1 | 12 |
| Montag den letzten. Mit den armen Weibern abermaln peinlich procediret | 4 | 48 |
| Zinstag abermals mit den armen Weibern gehandlet | 5 | 4 |
| Freitag den 4. Juli. Dem Gerichts-Waibl und Stattknecht Etwas Rüstung zu dem Hochgericht auf die Richtstatt hinaus geordnet, so sie verzehrt | — | 36 |
| Samstag 5. Als man die 5 Armen Weiber Namens: Katharina Burkhardtin, Maria Manallin genannt schellerin, Barbara und Elsa Dünserin zwo schwestern und Petronella Gorttrin Irer verwürkhung und sindtlich Lastern halb Malevitz Rechtens Gehalten, und Si kaisserl. Rechtn nach Hinrichten lassen, ist zur Morgensuppen von Etliche Gerichts-Leudt, so von verne Herzu kommen, und 12 Hütter verzehrt | 3 | 8 |
| Am gehaltnen Malevitztag zum Morgen Essen, ich (Vogt) und 12 Richter, 4 Briester, 12 Hüter, Gerichtsdiener und Schlosser, Schnochler 44 Mäler | 17 | 36 |
| Auf Montag d. 7. ist abermals mit Tschugmellin und Nassallin Alles Ernstes peinlich Ghandlet worden. Zehrung für 12 Personen | 4 | 48 |
| Zum Nachdrunckh aufgangen | 1 | 24 |
| Item: durch die Hüetter, so die armen Weibsbersonen tag und Nacht verwardt, da Irer 4 sein müessen, da Si (die armen Weiber) mit der Thorthur dermaßen zerstrekht worden, daß man Sie Etzen[474] muessen, also durch Sy (die Huetter) verzehrt worden samt Etlichen Wein, so die armen Weiber braucht, wie dann durch mich, auch den Landamman und den Statt- und Landschreiber | 63 | 58 |
| Vom 19. Juli bis 4. augustj den Hüettern alle Tag eine halbe Maß Wein | 1 | 25 |
| Lohn den Huettern vom 17. Juni. bis 11. Juli | 8 | 20 |
| Andere, so die armen Weiber 8 Tag und Nacht haben helfen verwaren | 1 | 36 |
| Die 3 armen Weiber Burkhartin Manallin und Gorttrin seynd vom 17. Juni bis 5 Juli im Gevenkhnuß gelegen, thuot 19 Tag, für jede Ir underhaltung Tag und Nacht 8 kr. thuot | 7 | 36 |
| Der beiden Schwestern Dünserin Underhaltung Tag und Nacht pr. 8 kr | 2 | 4 |
| Item die 3 andern Weyber, so auf Angeben der Abgethanen[475] Armen Weiber aus bösen verleumben Venklich Intzogen und Aber über die angewandte und fürgenommene Thortur und Allen Ernst nit bekehnen wollen, und unschuldig befunden worden, Unterhaltung 44 Tag a 8 kr. | 12 | 40 |
| Für Thom Glarner, welcher vom 19. Juli bis 4. aug. der Anna Tschugmell aufgewartet | 2 | 16 |
| Stadt und Landschreiber, Hausknecht, gsind | 7 | 22 |
| Item: dem Wolf Layner dem Schmidt um Ein Ex, Ein Hawen, schuflen und feurhagen zum Brand zu Gebrauchen | 1 | 8 |
| Umb Strew In die Gefenkhnusse und zum Brand zu Gebrauchen | 1 | 48 |
| Dasselbig Strew Ins schloß und auf die Richtstadt zu traghen | — | 16 |
| Item Umb Holz Zum Brand, auch dasselbig zuescheitten und auf die Walstadt[476] zu fuiren | 2 | 24 |
| Ein Wagen, die armen Weiber darauf auf die Walstadt zu fuiren | 1 | 12 |
| Von dem Scharfrichter Maister Christof Hiert von Biberach-Auen samt sainen Glaidsbotten und Gehilfen, als Meister Jakob Scharfrichter von Bregenz und noch seinen ainen Vettern, so Ime haben geholffen die 5 armen Weiber zu Richten. Von Anfang als 16. Juni bis 10. Juli verzehrt worden | 110 | 48 |
| Bemelter Meister Christof Besoldung 24 Tag | 48 | — |
| Von Biebrach herein 3 Tag und Wieder hinaus 3 Tag | 12 | — |
| Item von Solichen 5 Personen zu Richten, von Jeder 10 fl. | 50 | — |
| Von den 5 Personen auf die Richtstatt hinaus zu füren | 8 | — |
| Für die Zerung von Haus und wieder Haimb | 14 | — |
| Seinem Glayds-Botten von Biberach seinen verdienten Lidlon | 3 | 28 |
| Die Summa aller Ausgaben für die 8 Weiber, darunter 5 verbrennt worden, macht | 508 | 13 |
Angesichts dieser höchst respektabeln Inquisitionskostenrechnung kann man sich eines entsetzlichen, ja schauderhaften Gedankens nicht erwehren: es möchten alle diese Opfer nicht allein durch den herrschenden Wahn einer irregeleiteten Bevölkerung, sondern vielleicht auch durch die Habsucht und den Eigennutz der Gerichtspersonen zu Tode gerichtet worden sein. Der Vogt sowohl, als das ganze eigentliche Gerichtspersonal war nämlich nur kärglich besoldet, die Geschworenen und Geistlichen waren gar nicht besoldet; alles genoß aber über die Dauer eines solchen Prozesses freie Zehrung, von welchem Rechte dann auch, wie man sieht, kein spärlicher Gebrauch gemacht wurde. Die eigentlichen Emolumente dieser Personen begannen somit erst mit dem Zeitpunkte des Beginns der Hexenprozesse, wonach es erklärlich ist, daß es im Interesse der Gerichtspersonen lag, so viele Hexenprozesse als möglich zu Stande zu bringen. So konnte es kommen, daß solche Hexenprozesse, deren im 16. und 17. Jahrhunderte eine bedeutende Anzahl zu Bludenz geführt wurde, den größten Theil der Einnahmen aus der Herrschaft verschlangen, ja daß die Gerichtskosten in einzelnen Jahren so groß waren, daß der Landesfürst dem Vogte noch eine Summe schuldig wurde. —
Zum Schlusse noch ein beherzigenswerthes Wort: Die Zeit der Hexenprozesse im wahren Sinne des Worts ist nun längst dahin, und wird wol, so Gott will, nie wiederkehren. Der Hexenglaube selbst, die Wurzel der Hexenprocedur, ist aber noch keineswegs ausgestorben, — davon wissen die Gerichte zu erzählen. Wenn aber ein Uebel mit der Wurzel ausgerottet werden soll, so gilt es vor allem, diesem Hexenglauben nachdrücklichst auf den Leib zu gehen. Dies geschieht wohl am besten und wirksamsten schon in der Schule, wie dies schon Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts von aufgeklärter geistlicher Seite richtig erfaßt worden ist. In dieser Zeit, wo unter dem fortwährenden Kriegsgetümmel der Glaube an Hexen und Gespenster noch stark im Schwang war, erschien mit Bewilligung der hohen geistlichen Obrigkeit als Gegengift ein längst vergessenes und vergriffenes Schriftchen aus geistlicher Feder: „Hexen- und Gespenstergeschichten, ein geschriebenes Lesebuch zunächst für die deutschen Schulen, dann auch für alle große und alte Kinder in der Stadt und auf dem Lande“ (Meersburg u. Rottweil in der Herder’schen Buchhandlung, 1806); und der hohe geistliche Würdenträger, welcher es mit folgenden Worten: „Möge dieses treffliche Büchlein unter dem christlichen Volke dieses Bisthums recht viele Leser finden und von Seelsorgern und Schullehrern nach der edlen Absicht des Verfassers benutzt werden, dann wird das Reich der Hexen und Gespenster allmählich zerfallen, sie werden aufhören die Phantasie zu verfinstern und die Herzen zu beunruhigen“ einleitete und befürwortete, aber auch sonst, wie in Konferenzrezessen (zu vgl. Mittheilungen über die Verwaltung der Seelsorge etc. 1. Bd. Augsburg bei Schlosser, 1838) gegen den Volksaberglauben als den „fruchtbaren Vater der Unsittlichkeit und menschlichen Elends“ zu Felde zog, war kein anderer, als der edle Wessenberg. Ein anderer, nicht minder edler Mann, der unvergeßliche Jugendschriftsteller Christoph Schmid, ließ ebenfalls in seinen Schriften keine Gelegenheit vorübergehen, den unseligen Hexenglauben zu bekämpfen.
Anmerkung. Der damalige Scharfrichter von Biberach, einer von Bludenz ca. 24 Wegstunden entfernten schwäbischen Reichsstadt muß ein besonders geschickter Mann gewesen sein. In dem a. 1596 in Eßlingen anhängig gewesenen Hexenprozesse gegen Walburga Hoppenhaus ließ man ihn ebenfalls als einen in Hexensachen besonders gut erfahrenen Mann kommen. Er untersuchte die Hoppenhaus, ob sie keine verdächtigen Zeichen an sich habe; er sagte u. A., wenn man ein solches Zeichen (Muttermal) finde, dürfe man nur hineinstechen; empfinde dann das Weib keine Schmerzen, so sei sie eine Hexe. Er sprach ihr auch vielfältig zu, die Wahrheit zu gestehen, da sie ja doch überwiesen sei. Zuletzt erklärte er aber bei seiner Seele Seligkeit, sie seie keine Unholdin, worauf er mit einem Lohne von 30 Goldgulden und von 2 fl. für seine Gattin abzog und die vermeintliche Hexe freigelassen wurde. — Die lange Anwesenheit des Meisters von Biberach hatte darin ihren Grund, daß der Scharfrichter, Nachrichter, auch der Foltermeister war, und eine grausame Ironie des Schicksals fügte es, daß dieselbe Hand, die den armen Gefangenen mit den Qualen der Tortur folterte, sich ihm auch heilend nahen sollte; der Scharfrichter war zugleich — der Arzt der Gemarterten. Nach überstandener Tortur „ränkte und schmierte“ er die Glieder wieder ein, salbte und verband seine Opfer. —
Ulm.
Beck.
Fußnoten:
[458] Aussage. Schmeller I, 869.