Handel und Verkehr.
Der Handel, sowohl im Innern als nach außen, ist sehr lebhaft. Letzterer erfolgt von Fiume (s. d.) aus und den übrigen kroatisch-ungarischen Häfen an dem Adriatischen Meer, ferner auf der Donau und mittels der Eisenbahnen. Hauptgegenstände der Ausfuhr sind landwirtschaftliche Produkte, Hilfsstoffe und Halbfabrikate, namentlich: Getreide, Mehl, Schweine, Schafwolle, Bau- und Werkholz, Wein, Weintrauben, Obst, Spirituosen, Kleidungsstücke, Putz- und Modewaren, Leder-, Eisen- und Zeugwaren, Möbel, Hausgeräte etc., und bei der Einfuhr: Industrieartikel, Kleider, Putz- und Seidenwaren, Kurz- und Schmuckwaren, Eisen- und andre Fabrikate, Leder und Lederwaren, Kolonialartikel, Tabaksfabrikate etc. Die volkswirtschaftlichen Interessen Ungarns weichen mehrfach von denen der cisleithanischen Länder ab. U. ist als Agrikulturstaat naturgemäß für den Freihandel gestimmt; Österreich dagegen möchte seine bedeutende Industrie durch Zölle schützen. Hohe Schutzzölle hätten für U. nur dann einen Zweck, wenn es ein eignes Zollgebiet bilden und dadurch seine eigne Industrie schützen könnte. Die Handelspolitik Österreich-Ungarns verteuert für letzteres jene Fabrikate, die es importiert, und beschränkt den Export seiner Rohprodukte. Deshalb sucht U. sich auch in volkswirtschaftlicher Beziehung, in Bezug auf den Handel, Verkehr und Kredit von Österreich zu emanzipieren und hat insbesondere die Entwickelung der eignen Industriezweige in letzter Zeit durch Errichtung neuer Unterrichtsanstalten, Museen, Gewerbeschulen und Lehrwerkstätten sowie durch Gewährung von Steuerfreiheiten und sonstigen staatlichen Begünstigungen zu fördern getrachtet. Die ersten Handelsplätze sind: Budapest, Arad, Debreczin, Kaschau, Raab, Temesvar, Klausenburg, Kronstadt, Hermannstadt, Sissek, Essek etc. Bei dem Mangel guter Landstraßen in Mittelungarn haben die Eisenbahnen und Flüsse eine erhöhte Bedeutung; die Donau wird ganz, Drau, Save, Temes, Theiß werden teilweiset mit Dampfschiffen befahren. Seit 1867 wurde der Eisenbahnbau sehr eifrig fortgesetzt, und jetzt sind Bahnen nach allen Richtungen hin im Betrieb, wovon infolge der bereits durchgeführten Verstaatlichung, mit Ausnahme der Österreichisch-Ungarischen Staatsbahn, der Südbahn u. der Kaschau-Oderberger Bahnlinien sowie außer einigen kleinern Lokal- und Vizinalbahnen, mehr als die Hälfte (1888: 5184km) Staatseigentum ist. Die Hauptlinien sind: die ungarischen Staatsbahnen (von Budapest nach Bruck, Ruttka, Kaschau, Predeal, Arad-Tövis, Semlin-Belgrad, Fünfkirchen, sowie die Linien Stuhlweißenburg-Graz, die Alföld-Fiumaner und zahlreiche andre Nebenlinien), die Kaschau-Oderberger Bahn, die Österreichisch-Ungarische Staatsbahn (Wien-Budapest-Orsova, Temesvar-Bazias, Preßburg-Sillein, Trentschin-Vlarapaß etc.), die Südbahn (Wiener-Neustadt-Kanizsa-Barcs, Budapest-Pragerhof, Komorn -Stuhlweißenburg, Steinbrück-Agram-Sissek etc.), die Arad-Csanáder Bahnen, die Arad-Temesvárer Bahn, die Nordostbahn (Szerencs-Marmaros-Sziget, Debreczin- Királyháza, Nyiregyháza-Ungvár, Sátoralja-Ujhely-Kaschau etc.), die Raab-Ödenburg-Ebenfurter Bahn und verschiedene Vizinal- und Lokalbahnen im ganzen Land. An der Spitze des gegenwärtig vereinigten Post- und Telegraphendienstes stehen 9 Post- und Telegraphendirektionen, denen 3998 Postämter (darunter 241 ärarische) mit 21,910 Beamten und 1509 Telegraphenstationen (680 Staats- und 829 Bahnstationen) unterstehen. Mit der Briefpost wurden 1886: 97 Mill. Briefe, 50,5 Mill. Zeitungen und 41 Mill. sonstige Sendungen, mit der Fahrpost 9,7 Mill. Pakete befördert. Der Postanweisungsverkehr betrug 237 Mill. Gulden. Den seit 1886 eingeführten Postsparkassendienst besorgen 2990 Postämter (jährliche Einlage 3 Mill. Guld.). Die Länge der Telegraphenlinien beträgt 19,000 km (1867: 6,7), auf denen jährlich 6 Mill. Telegramme befördert werden (1867: 0,6). Außer der Hauptanstalt der Österreichisch- Ungarischen Bank in Budapest bestehen in U. noch 19 Filialen und 62 Nebenstellen, Geldinstitute in allen Städten und bedeutenden Orten, zusammen 127 Bank- und Kreditinstitute, 397 Sparkassen und 454 Genossenschaften (Volksbanken, Vorschußvereine etc.). Gewerbe- u. Handelskammern in 12 größern Städten; Münzen, Maße und Gewichte sind die nämlichen wie in Österreich; seit 1876 sind die Metermaße und -Gewichte eingeführt.
Staatsverfassung und -Verwaltung.
Nach seinem frühern Umfang bestand U. aus den S. 1000 bereits erwähnten vier Kreisen und den Nebenländern Kroatien und Slawonien. 1849 wurden beide letztere nebst dem kroatischen Litorale und Fiume
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Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen).
sowie die Murinsel als eignes Kronland abgelöst, ferner die Komitate Bács-Bodrog, Torontál, Temes und Krasó als Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat ausgeschieden und die 1835 zu U. geschlagenen Komitate Kraszna, Mittel-Szolnok und Zarand, der Distrikt Kövar und die Stadt Zilah wieder mit Siebenbürgen vereinigt. Seit 1867 ist indessen U. nicht nur in seinem frühern Umfang wiederhergestellt, sondern demselben auch Siebenbürgen und die Serbisch-Banater Militärgrenze einverleibt. Kroatien-Slawonien behielt für die innere Verwaltung feine Autonomie mit eigner Gesetzgebung und Landesregierung, an deren Spitze der Ban steht; in Bezug auf Finanzen, Handel, Verkehr und Militärangelegenheiten aber wurde es mit U. unter Wiederherstellung der frühern administrativen Einteilung vereinigt. 1876 erhielten die Gemeinden in U. eine neue Organisation, und auch die administrative Einteilung wurde abgeändert; namentlich wurde Siebenbürgen (s. d.) in 15 neugebildete Komitate eingeteilt und das Gebiet mehrerer ungarischer Komitate geregelt. In U. bestehen seitdem die S. 1001 angeführten 63 Komitate. In kirchlicher Beziehung zerfällt U. in vier römisch-katholische Erzbistümer. Dem Erzbischof von Gran (Fürst-Primas von U.) sind die Bistümer Stuhlweißenburg, Fünfkirchen, Veszprim, Steinamanger, Raab, Neutra, Neusohl und Waitzen, die Erzabtei Martinsberg sowie die griechischkatholischen Bistümer Munkacs und Eperies, dem Erzbischof zu Erlau die Bistümer Rosenan, Ztps, Kaschau und Szatmar, dem in Kalocs a die Bistümer Großwardein, Csanad und Siebenbürgen, dem von A gram die Bistümer Bosnien-Syrmien und Zengg-Modrus sowie das griechischkatholische Bistum Kreutz untergeordnet. Die katholische Kirche des griechischen Ritus hat ein Erzbistum zu Karlsburg mit dem Sitz in Blasendorf; diesem unterstehen die Bistümer Großwardein, Lugos und Szamos-Ujvar. Überdies erteilt der König von U. noch 34 Bischofstitel, mit welchen Sitz und Stimme im Öberhaus verbunden sind. In U. gibt es 8600 geistliche Personen und 283 Klöster der römisch-katholischen Kirche sowie über 2600 geistliche Personen und Klöster der griechisch-katholischen Kirche. Die griechisch-orientalische Kirche serbischer Nationalität hat ein Erzbistum in Karlowitz, mit Bistümern in Ofen, Neusatz, Temesvár, Werschetz, Pakratz und Karlstadt, die griechisch-orientalische Kirche rumänischer Nationalität hingegen ein Erzbistum in Hermannstadt mit Bistümern in Arad und Karansebes. Zu beiden Erzbistümern gehören 3600 geistliche Personen. Die evangelische Kirche Helvetischer Konfession zählt vier Superintendenzen in U. und einein Siebenbürgen; die evangelische Kirche Augsburgischer Konfession ebenfalls vier in U. und eine in Siebenbürgen. Die Unitarier haben einen Bischof in Siebenbürgen.
U. bildet feit 1867 mit Österreich die österreichischungarische Monarchie, welche aus zwei unabhängigen und gleichberechtigten Staaten besteht. Jeder der beiden Staaten besitzt seine besondere Verfassung, Legislative und Verwaltung. Beide sind jedoch nicht bloß durch die Person des Monarchen verkünden, sondern haben auch gemeinsame Angelegenheiten. Solche sind: die auswärtigen Angelegenheiten mit Einschluß der diplomatischen und kommerziellen Vertretung im Ausland; das Kriegswesen und die Kriegsmarine, jedoch mit Ausschluß der Rekrutenbewilligung sowie der Dislozierung und Verpflegung der Armee; das Finanzwesen rücksichtlich der gemeinsamen Auslagen; schließlich die Gesetzgebung über Zollwesen und indirekte Steuern sowie die Feststellung des Münzwesens und des Geldfußes. Die gesetzgebende Gewalt hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten wird von zwei, vom österreichischen Reichsrat und ungarischen Reichstag auf ein Jahr gewählten Delegationen ausgeübt, die aus je 60 Mitgliedern bestehen (40 Abgeordneten und 20 Oberhausmitglieder). Der ungarische Reichstag besteht aus der Magnatentafel (Oberhaus) und aus dem Abgeordnetenhaus. Mitglieder des Oberhauses sind: die in U. begüterten großjährigen Erzherzöge, die Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte und Pröpste, die Reichswürdenträger und Kronhüter, die Öbergespäne, der Gouverneur von Fiume und die ungarischen Fürsten, Grafen und Barone, endlich zwei kroatisch-slawonische Landtagsdeputierte und 50 vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus zählt 458 Abgeordnete, wovon einer auf Fiume und 40 auf Kroatien-Slawonien entfallen. Die Munizipien (Komitate und königliche Freistädte) sind in Wahlkreise eingeteilt, deren jeder einen Abgeordneten auf fünf Jahre wählt. Das aktive Wahlrecht beginnt mit dem 20., das passive mit dem 24. Lebensjahr. Der Reichstag wird in Budapest abgehalten. Der Präsident und Vizepräsident der Magnatentafel werden vom König ernannt, den Präsidenten und die beiden Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses dagegen wählt dieses selbst auf die fünfjährige Dauer einer Legislatur. Die Abgeordneten bekommen Diäten und Quartiergeld, die Mitglieder der Magnatentafel erhalten keine Diäten. Für Kroatien Slawonien (s. d., S. 240) besteht ein besonderer Landtag. Die Komitate und größern königlichen Freistädte bilden sogen. Munizipien, an deren Spitze vom König ernannte Qbergespäne sowie von den Munizipalausschüssen gewählte Vizegespäne in den Komitaten und Bürgermeisterin den Städten stehen. Vertreter der Munizipien sind die Munizipalausschüsse, welch e zur Hälfte aus den Höchstbesteuerten (Viritisten), zur Hälfte aus gewählten Mitgliedern bestehen; sie üben das Selbstverwaltungsrecht aus und wählen ihre Administrativbeamten. Seit 1876 besteht in jedem Munizipium zur Leitung und Überwachung der ganzen Verwaltung ein Verwaltungsausschuß aus 20 teils ernannten, teils gewählten Mitgliedern. Die übrigen Städte und Gemeinden (Städte mit geregeltem Magistrat, Großund Kleingemeinden) stehen unter der Aufsicht der Komitate. Jedes Komitat ist in mehrere Stuhlrichteramtsbezirke geteilt. Die Regierung des Landes besteht aus zehn Ministern: Ministerpräsident, Minister des Innern, Finanzminister, Justizminister, Ackerbauminister, Handelsminister, Honvédminister, Minister für Kultus und Unterricht, für Kroatien und Slawonien und Minister bei Sr. Majestät dem König.
Die Rechtspflege ist seit 1867 von den Munizipien und der Administration getrennt, und in den letzten Jahrzehnten sind viele neue Gesetze geschaffen (Wechsel-, Handels- und Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß, Konkurs-, Notariats- u. Advokatenordnung etc.). In U. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks (Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vasarhely; oberste Behörde ist die königliche Kurie (oberster Kassations- und Gerichtshof) in Budapest. Die Finanzen sind seit 1868 in das Stadium fast völliger Selbständigkeit getreten. Zu den gemeinsamen Ausgaben trägt U. 30, seit Einverleibung
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