hing die Berufung der städtischen Abgeordneten von der Willkür der
Könige ab. Schon um die Mitte des 13. Jahrh. kam für die Vertreter der
Städte die Bezeichnung "Gemeine" (communitas totius regni Angliae) auf;
sie bildeten neben der Versammlung der Barone und Prälaten ein zweites
Kollegium und erhielten einen Sprecher. Ihr Hauptrecht war die
Verwilligung von Abgaben. Manche Städte sendeten einen, andre zwei
Vertreter zur Versammlung der Gemeinen, wozu im 14. Jahrh. noch zwei
Vertreter aus jeder Grafschaft kamen. Seit dem 16. Jahrh., besonders
aber seit den Zeiten Elisabeths, hob sich mit dem wachsenden Wohlstand
der Einfluß der Städte. Die Mehrzahl der englischen Städte hat jedoch