hing die Berufung der städtischen Abgeordneten von der Willkür der

Könige ab. Schon um die Mitte des 13. Jahrh. kam für die Vertreter der

Städte die Bezeichnung "Gemeine" (communitas totius regni Angliae) auf;

sie bildeten neben der Versammlung der Barone und Prälaten ein zweites

Kollegium und erhielten einen Sprecher. Ihr Hauptrecht war die

Verwilligung von Abgaben. Manche Städte sendeten einen, andre zwei

Vertreter zur Versammlung der Gemeinen, wozu im 14. Jahrh. noch zwei

Vertreter aus jeder Grafschaft kamen. Seit dem 16. Jahrh., besonders

aber seit den Zeiten Elisabeths, hob sich mit dem wachsenden Wohlstand

der Einfluß der Städte. Die Mehrzahl der englischen Städte hat jedoch