die Rechte der Städte vielfach verkürzt; sie gerieten in Abhängigkeit

von den Königen, Baronen oder Bischöfen. Seit dem 15. Jahrh. erhielten

sie von den Königen umfangreichere Privilegien, doch haben sie auch

schon früher bei der eigenartigen Entwickelung der englischen Verfassung

Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten gewonnen. Ihnen wurden

bestimmte Anteile der aufzubringenden Steuern nicht ohne ihre Zustimmung

auferlegt und die Verteilung und Eintreibung im einzelnen ihnen selbst

überlassen. In der Magna Charta ist jedoch nur London und sieben andern

Städten oder Häfen ein Recht der Teilnahme am Parlament

zugestanden. Später stieg die Zahl dieser Städte bisweilen auf 200, doch