die Rechte der Städte vielfach verkürzt; sie gerieten in Abhängigkeit
von den Königen, Baronen oder Bischöfen. Seit dem 15. Jahrh. erhielten
sie von den Königen umfangreichere Privilegien, doch haben sie auch
schon früher bei der eigenartigen Entwickelung der englischen Verfassung
Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten gewonnen. Ihnen wurden
bestimmte Anteile der aufzubringenden Steuern nicht ohne ihre Zustimmung
auferlegt und die Verteilung und Eintreibung im einzelnen ihnen selbst
überlassen. In der Magna Charta ist jedoch nur London und sieben andern
Städten oder Häfen ein Recht der Teilnahme am Parlament
zugestanden. Später stieg die Zahl dieser Städte bisweilen auf 200, doch