Sundalselv - Sundwig.
Zusammenfassung von Inselgruppen und Inseln ist aber weder geographisch noch ethnographisch voll berechtigt, man hat daher die Bezeichnung S. auf die von der Makassar- und der Sapistraße (zwischen Sumbawa und Komodo) westlich gelegenen Inseln beschränken wollen. Der weitaus größte Teil der S. steht unter mittelbarer oder unmittelbarer Herrschaft der Niederländer; nur das nordöstliche Timor sowie Solor beanspruchen die Portugiesen. S. Karte "Hinterindien".
Sundalselv, norweg. Fluß, entspringt am Fuß der Snehätta im Dovrefjeld und mündet im Amt Romsdal in die Südostspitze des Tingvolds- oder Sundalsfjords. Sein Thal, Sundalen genannt, gehört unter die wildesten Felsenthäler Norwegens.
Sundanesen, malaiischer Volksstamm, im westlichen Teil von Java, der als Mittelglied zwischen den Malaien der Halbinsel Malakka, den Javanen und Batta gelten kann.
Sundasee (Meer von Java), der Teil der südasiat. Gewässer, welcher sich zwischen Sumatra, Java, Borneo und Celebes erstreckt.
Sundastraße, Meerenge zwischen den Inseln Sumatra und Java in Ostindien, verbindet den Indischen Ozean mit der Sundasee. In dieser Straße liegen mehrere vulkanische Inseln: Prinzeninseln, Thwart de Way, die durch die in neuester Zeit erfolgten Ausbrüche bekannt gewordene Insel Krakatau u. a.
Sünde, die sittliche Abnormität unter religiösem Gesichtspunkt, jede mit Freiheit geschehene Abweichung von dem erkannten göttlichen Gesetz. Obwohl Paulus, welcher die Lehre von der S. begründet hat, als Anfang der allgemeinen Sündhaftigkeit nach jüdischer Weise den Sündenfall Adams voraussetzt, so leitet er doch zugleich die S. spekulativ aus dem Fleisch (s.d., S. 363 f.) ab. Damit war das Problem gegeben, an dessen Auflösung die Kirchenlehre sich zerarbeitete, indem sie den historischen Anfang mit dem moralischen Ursprung in Einklang zu bringen suchte. Übrigens unterscheidet sie: Erbsünde (s.d.) und die aus dieser erst hervorgehende Thatsünde (peccatum actuale); rücksichtlich der Form, unter welcher das Gesetz auftritt, Begehungssünde (p. commissionis), die Übertretung des Verbots, und Unterlassungssünde (p. omissionis); rücksichtlich der Handlung selbst innere Sünden (peccata interna), unerlaubte Gedanken und Entschließungen, und äußere Sünden (p. externa), unerlaubte Reden und Thaten; nach dem Grade der in ihr liegenden Verkehrtheit vorsätzliche oder Bosheitssünden (p.voluntaria), die unmittelbar aus einem bösen Entschluß hervorgehenden Handlungen, und unvorsätzliche oder Schwachheits-, übereilungssünden (p. involuntaria. ex infirmitate, temeritate oriunda). Unter der Matth. 12, 31 f. erwähnten unvergeblichen S. wider den Heiligen Geist versteht man den definitiven Unglauben der im Bösen verhärteten, eigne bessere Überzeugung erstickenden Persönlichkeit. Darauf und auf 1. Joh. 5, 16. 17 beruht die besonders in der katholischen Praxis bedeutungsvolle Einteilung der Sünden in vergebliche oder büßliche (peccata remissibilia sive venialia) und unvergebliche oder Todsünden (p. irremissibilia sive mortalia), die den Verlust des Gnadenstandes nach sich ziehen, ohne daß sie jedoch von der katholischen Lehre in einem bestimmten Katalog zusammengestellt worden wären. Vgl. Jul. Müller, Die christliche Lehre von der S. (6. Aufl., Bresl. 1878, 2 Bde.).
Sündenbock, s. Asasel und Transplantation.
Sündenfall, die erste Sünde, die nach dem mosaischen Bericht Adam (s. d.) und Eva begingen. Über ihre Folgen s. Erbsünde.
Sündenvergebung (Remissio s. Condonatio peccatorum), die von Gott ausgehende Wiederherstellung des durch die Sünde gestörten Verhältnisses des Menschen zu ihm. Vgl. Sünde und Beichte.