Terminalien (lat.), s. Terminus.
Terminei (lat.), abgegrenzter Bezirk.
Termingeschäft, Terminkauf, s. v. w. Lieferungsgeschäft und Lieferungskauf (s. diese Artikel).
Terminieren (lat.), begrenzen, festsetzen; als Bettelmönch Gaben sammelnd umherziehen. Terminismus, s. v. w. Determinismus.
Termini Imerese, Kreishauptstadt in der ital. Provinz Palermo (Sizilien), in herrlicher Lage an der Mündung des San Lionardo (auch Fiume T.) ins Tyrrhenische Meer und an der Eisenbahn Palermo-Girgenti, hat eine Hauptkirche im Renaissancestil, ein Tribunal, Hauptzollamt, Gymnasium, Lyceum, eine technische Schule, Bibliothek und (1881) 22,733 Einw.. die sich besonders mit Thunfisch- und Sardellenfang, Handel (Ausfuhr von Schwefel, Fischen, Gemüsen, getrockneten Früchten) und Schiffahrt beschäftigen. Vom Hafen von T. liefen 1886: 552 Schiffe mit 21,805 Ton. aus. An Stelle des 1860 geschleiften Kastells wurde ein Garten angelegt. Ostwärts im untern Stadtgebiet liegen stark besuchte Bäder (die antiken Thermae Himerenses), welche reiche Mengen an kohlensaurem und schwefelsaurem Kalk, Chlormagnesium und Kochsalz nebst freiem Schwefelwasserstosfgas bei einer Temperatur von 44° C. enthalten und gegen Rheumatismus, Hautkrankheiten und Nervenleiden benutzt werden. Von der alten Stadt sind noch Reste eines Amphitheaters, eines Aquädukts u. a. vorhanden.
Terministischer Streit, Streit über die Ausdehnung der von Gott dem Sünder gestatteten Gnadenzeit, hervorgerufen 1698 durch die vom Diakonus Böse in Sorau aufgestellte und von Leipziger Professoren unterstützte Behauptung, daß die göttliche Gnade jedem Menschen zu seiner Bekehrung nur bis zu einem gewissen Termin offen stehe, während die Wittenberger und Rostocker Theologen eine Bekehrung auch noch im Todeskampf für möglich hielten. Vgl. Hesse, Der terministische Streit (Gießen 1877).
Terminologie (lat. -griech.), Inbegriff der sämtlichen in einer Wissenschaft, einer Kunst, einem Handwerk etc. gebrauchten Fach- oder Kunstausdrücke (termini technici); auch die Lehre von solchen Kunstausdrücken und ihre Erklärung.
Terminrechnung (Termin-Reduktionsrechnung), die Berechnung eines gemeinschaftlichen mittlern Zahlungstermins für mehrere zu verschiedenen Zeiten fällige unverzinsliche Kapitalien. Die gewöhnliche Regel, nach der man im kaufmännischen Verkehr, wo es sich um kurze Termine handelt, stets rechnet, besteht darin, daß man jedes Kapital mit seiner Verfallzeit multipliziert, die Summe aller Produkte bildet und sie mit der Summe der Kapitalien dividiert. Sind also 1200 Mk. in einem Jahr, 800 Mk. in 2 Jahren, 1500 Mk. in 4 Jahren und 2500 Mk. in 5 Jahren zahlbar, so hat man 1200.1 + 800.2 + 1500.4
595
Terminus - Termiten.