Pilgram nickte stumm.
»Wenn ich recht verstehe,« fuhr der Vorsitzende fort, »so stellen die beiden Herren Gegner sonach den Sachverhalt übereinstimmend dar. Danach würde wohl eine Vernehmung von Zeugen und jede weitere Aufklärung des Sachverhalts erübrigen, nicht wahr, meine Herren?!«
Zustimmend nickten die Ehrenrichter, und der Vorsitzende entließ den Beleidiger.
Die Beratung war nur kurz. Der Fall lag ganz klar: es handelte sich um eine tätliche Beleidigung, die zur Ausführung gekommen war, und um eine solche, deren Ausführung nur durch das Eingreifen Dritter verhindert worden war. Die erstere, das Abreißen des Korpsbandes, kam an Schwere der zweiten, vereitelten mindestens gleich. Neben diesen Realinjurien spielen die vorgefallenen wörtlichen Beleidigungen nur eine nebensächliche Rolle. Der Beleidiger hatte zugegeben, bei klarem Verstande und wohlüberlegt vorgegangen zu sein. Unter diesen Umständen war es vollkommen klar, daß die Forderung genehmigt werden mußte, und zwar ohne daß ein Anlaß vorlag, die sehr scharfen Bedingungen zu ermäßigen.
Schon neigte sich die Verhandlung ihrem Ende, da erbat Herr ten Brink Guestphaliae Erster noch einmal das Wort:
»Ich weiß nicht, meine Herren, die Sache kommt mir eigentlich ein bißchen merkwürdig vor. Die Geschichte mit dem Brief will mir nicht aus dem Kopf, ich habe das Gefühl, da steckt ein Mißverständnis hinter. Ich meine, das Ehrengericht ist doch schließlich nicht bloß dazu da, über eine Forderung zu entscheiden — ich meine, unter Umständen wäre es doch unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, Mißverständnisse aufzuklären ... kurz, zwischen den Parteien zu vermitteln. Ich meine, wir sollten in diesem Fall doch ein wenig genauer auf die Vorgeschichte des Renkontres eingehen. Um so mehr, als meines Erinnerns Herr Thumser geäußert hat, der fragliche Brief sei von einer Dame geschrieben gewesen. Na, meine Herren, wir wissen doch alle, wenn die Weiber in so 'ne Affäre hineinspielen, dann ist es meistens halb so schlimm.«
Ein kurzes, verständnisinniges Schmunzeln auf allen Gesichtern, das aber schnell der gewohnten, feierlichen Korrektheit wich. Der Vorsitzende meinte:
»Ich halte uns nicht für befugt, in die persönlichen Angelegenheiten der Kontrahenten einzudringen, wenn diese nicht selbst Wert darauf legen. Ich glaube — der Versuch einer Vermittlung zwischen den Herren würde ... äh ... eine Ueberschreitung unserer Kompetenz sein ... und zugleich ein Eingriff in die Verfügungsfreiheit der Herren, den sie sich nicht gefallen zu lassen brauchten. Aber ich weiß nicht, wie die anderen Herren darüber denken? Bitte sich zu äußern!«
Es stellte sich heraus, daß ten Brink mit seiner Auffassung ganz allein stand. So wurde denn die Forderung mit den Stimmen aller Ehrenrichter gegen die seinige genehmigt und dies den beiden Parteien mitgeteilt.
Das Schicksal war gefallen.