»Herr Pilgram,« begann der Vorsitzende, »ich brauche Ihnen nicht zu sagen, worum es sich handelt. Herr Thumser Franconiae hat Ihnen eine Pistolenforderung auf fünfzehn Schritt Barriere und Kugelwechsel bis zur Kampfunfähigkeit übersandt wegen eines Renkontres, das Sie mit ihm gestern abend gegen neun Uhr auf der Frankenkneipe gehabt haben. Entsinnen Sie sich der Ausdrücke, die Sie gebraucht haben, und ist es Ihnen auch bewußt, daß Sie ihm das Korpsband von der Brust gerissen, dann zum Schlage ausgeholt haben, und nur durch das Dazwischentreten der Herren Korpsbrüder des Herrn Thumser verhindert worden sind, Herrn Thumser noch weiter tätlich anzugreifen?«

»Allerdings,« erklärte Pilgram ruhig. »Ich entsinne mich des Vorfalls genau. Ich war vollständig Herr meiner Sinne und übernehme für meine Handlungsweise die volle Verantwortung.«

»Sie sind also bereit, Herrn Thumser die standesübliche Genugtuung mit der Waffe zu geben? Und haben andrerseits nicht die Absicht, irgendwelche andere Formen der Sühne in Vorschlag zu bringen?«

»Nein!« sagte Valentin Pilgram.

Einer der Ehrenrichter bat ums Wort. Herr ten Brink, der Erste Chargierte der Guestphalia, ein langer, semmelblonder, sommersprossiger Sohn der roten Erde.

»Es ist mir was aufgefallen in der Erzählung des Herrn Thumser,« sagte er. »Herr Thumser hat erzählt, Sie hätten ihm einen Brief zu lesen gegeben, dessen Inhalt ihm vollständig unbekannt gewesen sei. Wollen Sie sich über diesen Punkt vielleicht auslassen?«

»Darf ich mir die Frage gestatten, Herr Vorsitzender,« erwiderte Pilgram, »ob Herr Thumser über diesen Punkt bereits nähere Erklärungen gegeben hat?«

»Nein!« sagte Graf Schmettow. »Wir haben vorläufig darauf verzichtet, uns überhaupt mit der Frage zu beschäftigen, was für ... äh ... Motive hinter dem ... Renkontre vorhanden gewesen sein mögen.«

»Dann —« sagte Valentin Pilgram, »dann würde ich für meine Person vorziehen, diese Seite der Sache ebenfalls unerörtert zu lassen, vorausgesetzt, daß ein hohes Ehrengericht nicht seinerseits darauf besteht.«

»Ich verstehe,« sagte der Vorsitzende. »Die Herren scheinen also einig darüber zu sein, daß der Tatbestand der Beleidigungen lediglich an und für sich hier zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden soll, ohne daß auf ihre Veranlassung weiter einzugehen sein würde — aus Gründen der Diskretion vermutlich, nicht wahr?«