Die ersten sechs Bände bilden ein Ganzes für sich. Sie behandeln die Zeit von 1870 bis 1890, also jene Epoche, während deren die Leitung der politischen Geschicke des deutschen Volkes in der Hand des ersten Reichskanzlers, Fürst Otto von Bismarck, lag. Damals stand Deutschland auf der Höhe der Macht, und wir sehen aus den veröffentlichten Akten, dass es diese Macht niemals missbraucht hat, um den Frieden in Europa zu gefährden, sondern dass es sie im Gegenteil dazu verwandte, um ihn überall, wo es möglich erschien, zu erhalten. Das ganze Bündnissystem Bismarcks war auf diesem Grundgedanken aufgebaut und bietet, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, das Bild eines einheitlichen Kunstwerkes. Das ist eine Feststellung, die jeder objektive Leser machen wird, und wir können uns im Hinblick auf sie nur wünschen, dass die Wahrheit, der wir als Tribut entrichten, was uns zur Verfügung steht, sich unaufhaltsam Bahn bricht und allmählich alle Hindernisse beseitigt, die sich ihr heute noch in den Weg stellen.
Der Weg der Wahrheit ist lang. Er ist um so länger, als ein Mangel an europäischem Interesse die Fragen, die uns Lebensfragen sind, als gelöst, das Urteil der Geschichte als gesprochen anzusehen sich gewöhnt hat. Ein Urteil kann nur gesprochen werden von einem vollgültigen Tribunal. Unser Suchen und Werben um Wahrheit aber wird nicht ruhen, bis im Namen der Geschichte ein befugtes Tribunal seinen Spruch gefällt hat.
REDE
VOR DEM REICHSTAGE
AM 21. JUNI 1922
Die Interpellation Stresemann[1] habe ich die Ehre wie folgt zu beantworten:
Unter dem Ausdruck »Neutralisierung« kann man zwei rechtlich völlig verschiedene Begriffe verstehen. Soweit darunter zu verstehen ist das Verbot für Deutschland, innerhalb der Rheinlande ständig oder zeitweise militärische Streitkräfte zu unterhalten oder zu sammeln oder daselbst Befestigungen beizubehalten oder anzulegen, so hat die dahingehende Forderung bereits in den Art. 42 und 43 des Vertrages von Versailles ihre Verwirklichung gefunden.
Sollte unter der Neutralisierung der Rheinlande die Schaffung eines neutralen Pufferstaates verstanden werden, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Rheinlande auch nach dem Vertrage von Versailles ein integrierender Bestandteil des Deutschen Reiches und des preussischen Staates geblieben sind. Der Vertrag von Versailles enthält in der langen Reihe seiner Artikel nicht eine Bestimmung, auf die sich irgendeine Signatarmacht dieses Vertrags bei Erhebung einer dahingehenden Forderung stützen könnte. Eine solche Forderung könnte also nur unter Vertragsbruch verwirklicht werden. Bisher ist noch von keiner Seite ein Ansinnen dieser Art an die deutsche Regierung herangetreten. Auch sonst liegen der deutschen Regierung, abgesehen von unbeglaubigten Zeitungsmitteilungen, keine Nachrichten vor, die auf eine derartige Absicht schliessen lassen könnten.
Namens der Reichsregierung habe ich die Erklärung abzugeben, dass sie niemals für irgendwelche Zugeständnisse, und mögen sie noch so gross sein, dafür zu haben ist, das Rheinland, das während der Besatzungszeit so oft seinen unerschütterlichen Willen zum Festhalten am angestammten Vaterland bewiesen hat, preiszugeben oder seinen Bestand schädigen zu lassen.
Die Interpellation Lauscher[2] bezüglich der Eisenbahnen habe ich die Ehre, wie folgt zu beantworten: