Am 25. Mai hat die Botschafterkonferenz eine von dem französischen Ministerpräsidenten unterzeichnete Note an die deutsche Regierung gerichtet, in der sie die sofortige Einstellung einer Reihe im Gang befindlicher Bahnbauten sowie die allmähliche Beseitigung gewisser Eisenbahnanlagen im linksrheinischen Gebiet verlangt. Sie stützt diese Forderungen auf Art. 43 des Vertrages von Versailles, der die Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung in jenen Gebieten untersagt. Die Botschafterkonferenz vertritt den Standpunkt, dass die Bahnlinien, deren Einstellung sie fordert, strategische Linien und die Anlagen, deren Zerstörung sie verlangt, militärische Anlagen seien. Sie hat es für nötig gehalten, mit besonderem Nachdruck zu betonen, dass alle in ihr enthaltenen Entscheidungen auf Grund eingehender Untersuchungen so getroffen seien, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des rheinischen Eisenbahnnetzes durch sie in keiner Weise vermindert wird. Die Botschafterkonferenz stellt ferner »mit Genugtuung« fest, dass die Einstellung der im Gang befindlichen Arbeiten es Deutschland erlauben werde, die dafür ausgeworfenen bedeutenden Ausgaben zu ersparen und damit seine finanzielle Lage zu verbessern.

So lebhaft die deutsche Regierung jede Gelegenheit begrüsst, die Finanzen Deutschlands zu heben, so vermag sie doch die Genugtuung der Botschafterkonferenz über die ihr gebotene Möglichkeit nicht zu teilen.

Denn einmal übergeht die Botschafterkonferenz mit Stillschweigen, dass über den Ersparnissen, die sich aus der Einstellung der im Gang befindlichen Arbeiten ergeben, Hunderte von Millionen an Ausgaben stehen, die für die geforderten Zerstörungsmassnahmen völlig unproduktiv aufgewendet werden müssen.

Zweitens trifft die Annahme der Note, dass es sich bei den einzustellenden Arbeiten und den zu beseitigenden Anlagen ausschliesslich um militärische, für die deutsche Wirtschaft gleichgültige Einrichtungen handele, in keiner Weise zu.

Die deutsche Regierung weiss, dass der Vertrag von Versailles ihr verbietet, im besetzten Gebiet irgendwelche ständigen Vorkehrungen zu unterhalten, die dem Zweck der Mobilmachung zu dienen bestimmt sind. Sie beabsichtigt nicht, sich dieser Verpflichtung zu entziehen und sie wird die vorhandenen Anlagen, soweit sie wirklich militärischer Natur sind, pflichtgemäss zerstören lassen, soweit dieses Verlangen allen ökonomischen Erwägungen zum Trotz aufrechterhalten werden sollte. Dass sie nicht daran denkt, neue Anlagen dieser Art zu schaffen oder begonnene fortzuführen, ist angesichts der deutschen Finanzlage und der ganzen politischen Situation eine einfache Selbstverständlichkeit.

Dagegen ist die deutsche Regierung weder nach dem Buchstaben noch nach dem Sinne des Versailler Vertrages verpflichtet, Einrichtungen, die für die gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Rheinlandes zweckmässig und notwendig sind, nur deshalb zu zerstören oder unausgeführt zu lassen, weil die Botschafterkonferenz glaubt, dass sie eine etwaige Mobilmachung erleichtern.

Der Art. 43 richtet sich gegen die Vorbereitung eines Krieges. Er gibt den alliierten Regierungen kein Recht, störend und zerstörend in eine auf verständigen Grundsätzen aufgebaute Verkehrspolitik einzugreifen. Soweit das durch die Forderungen der Botschafterkonferenz geschieht, wird die deutsche Regierung diese Forderungen mit allem Nachdruck bekämpfen. Sie wird den alliierten Regierungen den Beweis liefern, dass die verlangten Massnahmen den betroffenen Gebieten schwere wirtschaftliche Nachteile zufügen, dass sie die Entwicklung nicht nur des Verkehrs, sondern zahlreicher für Deutschland lebenswichtiger Wirtschaftszweige hindern und so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands keineswegs erhöhen, sondern stark beeinträchtigen würden. Von ganz besonderem Einfluss auf die Entschliessung der aliierten Regierungen sollte es sein, dass einzelne der beanstandeten Anlagen gerade dazu dienen sollen, die schnelle und pünktliche Ablieferung der Reparationskohle zu erleichtern.

Die Prüfung der einzelnen Forderungen der Note, die von den deutschen Behörden mit der grössten Sorgfalt vorgenommen wird, ist noch nicht abgeschlossen. Schon jetzt lässt sich aber mit Gewissheit sagen, dass die Entschliessung der Botschafterkonferenz, soweit sie sich mit den Linien Mörs–Geldern, Osterath–Dernau und Ehrang–Koblenz befasst, überwiegend von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht.

Das gleiche gilt für eine grosse Anzahl der übrigen Punkte der Note, was sich zum Teil vielleicht daraus erklärt, dass den Verfassern die Entwicklung, die die Wirtschaft des Rheinlandes seit Beendigung des Krieges genommen hat, noch nicht bekannt geworden ist.

Die deutsche Regierung zweifelt nicht daran, dass die Aufklärung, die sie den alliierten Regierungen in aller Offenheit und Ehrlichkeit bieten wird, zu einer Aufgabe der jetzt erhobenen unberechtigten Forderungen führen wird. Die ohnehin so schwer unter dem Drucke der Besatzung leidende rheinische Bevölkerung mag gewiss sein, dass kein Mittel unversucht bleiben wird, um ihr neue grundlose Schädigungen zu ersparen.