Die dritte Interpellation[3] erlaube ich mir wie folgt zu beantworten:

Ueberblickt man die Versailler Regelung für das Saarbecken, so drängt sich am stärksten ihre Kompliziertheit auf. Man vergegenwärtige sich nur folgendes: Das Land ist deutsch, die Bewohner sind Deutsche, die Verwaltung liegt in der Hand des Völkerbundes, die Gruben sind Eigentum des französischen Staates und das Zollsystem ist das französische. Das ergibt ein so vielfaches Durchschneiden und Ueberschneiden der Kompetenzen, dass es in der Praxis zu kaum mehr lösbaren Schwierigkeiten führt.

Auf die Frage, was das Saargebiet seiner juristischen Natur nach ist, dürften die Juristen die Antwort schuldig bleiben. Die Geschichte hat ein so seltsames Gebilde noch nicht gesehen. Dies hat begreiflicherweise eine grosse Belastung der beteiligten Behörden – und zwar nicht nur unserer – zur Folge, und im letzten Grunde ist der Leidtragende dabei immer die Bevölkerung.

Politisch springt vor allem die Entrechtung der Bevölkerung in die Augen. Gewisse, nicht immer genügend klar gefasste Bestimmungen gewährleisten ihr zwar einige selbstverständliche Grundrechte, von denen bezeichnenderweise das Recht des freien Abzuges am deutlichsten ausgestaltet ist.

Von der Mitbestimmung an ihrem Geschick ist sie aber so gut wie ausgeschlossen. In dem Fünfmännerkollegium, das sie regiert, befindet sich nur einer aus ihrer Mitte, und auch auf die Ernennung dieses einen hat sie keinen Einfluss.

Die Regierungskommission hat Befugnisse, die weit über das hinausgehen, was im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus die Regel war. Gewiss ist sie dem Völkerbund verantwortlich. Ob aber diese Verantwortlichkeit denselben praktischen Wert hat wie eine Verantwortlichkeit gegenüber einer Volksvertretung, müsste erst noch bewiesen werden. Die Betrauung des Völkerbundes mit dieser absolutistischen Mission ist überhaupt für jeden, der einen wahren Völkerbund errichtet zu sehen wünscht, tief bedauerlich. Die Idee des Völkerbundes wird dadurch entwürdigt.

Es ist kein Trost, dass dieses Regime auf 15 Jahre beschränkt sein soll. Denn 15 Jahre sind eine lange Zeit, und an ihrem Ende steht die Volksabstimmung. Nichts ist selbstverständlicher, als dass diese Abstimmung während der 15 Jahre die Interessen der Bevölkerung überragend beherrscht. Wir alle wissen ferner aus den Beispielen anderer deutscher Grenzgebiete, besonders Oberschlesiens, was eine Abstimmungszeit für die Bevölkerung bedeutet. Im Saargebiet soll diese Zeit 15 Jahre dauern, und wenn auch dort die Verhältnisse insofern günstig liegen, als der Bevölkerung fremdsprachige Elemente fehlen, so bedeutet es doch für sie ein überaus hartes Los und eine schwere Probe, 15 Jahre lang unter der Ungewissheit ihres endgültigen nationalen Geschickes leben zu müssen.

Ich wende mich zu der Frage, wie sich das geschilderte System bisher bewährt hat.

Das Wirtschaftsleben des Landes bietet kein erfreuliches Bild. Hier wirken verschiedene Umstände zusammen: die künstliche Trennung der Kohlenwirtschaft von dem übrigen Wirtschaftsleben, die neue Zollinie und endlich die Einführung des Franken. Das Mass, in dem der Frank im Saarbecken umläuft, ist nach Ansicht der Regierung vertragswidrig, denn der Vertrag räumt der französischen Münze nur die Stellung eines zugelassenen Umlaufgeldes neben der Mark ein. Die Regierungskommission hat ihr aber bei Post und Eisenbahn die Eigenschaft als Währungsgeld unter Ausschaltung der Mark verliehen und später trotz dringenden Abratens aller Sachverständigen ihren Umlauf noch erweitert. Wirtschaftlich widerspricht diese Abänderung der Währungsverhältnisse der Grundstruktur des Wirtschaftslebens. Das Land hat nun einmal seinen natürlichen Absatzmarkt in Deutschland und kann dafür anderswo, namentlich in Frankreich, um so weniger ausreichenden Ersatz finden, als seine Hauptindustrie, die Eisenindustrie, im Westen als unliebsamer Konkurrent empfunden und bekämpft wird. Wenn also die Industrie des Saarbeckens auf den deutschen Markt angewiesen ist und daher vorwiegend Markeinnahmen hat, so muss sie notwendigerweise in schwere Bedrängnis geraten, sobald sie bei sinkendem Markkurse ihre Hauptausgaben – nämlich Löhne, Kohlen, Erze, Frachten – in Franken leisten muss. Die Tatsachen haben dies reichlich bewiesen. Das Land hat schon verschiedene schwere Krisen durchgemacht, die noch schärfer verlaufen wären, wenn nicht grosse industrielle Werke von ihren Niederlassungen im übrigen Deutschland einen Ausgleich hätten schaffen können. Erfreulicherweise haben auch verschiedene deutsche Wirtschaftsorganisationen der schwierigen Lage des Saarbeckens volles Verständnis entgegengebracht. In diesem Zusammenhang kann ich auch erwähnen, dass die Reichsregierung im Einverständnis mit Preussen und Bayern die Belieferung des Saargebiets mit Waren zu deutschen Inlandspreisen und mit deutschen Lebensmitteln sich angelegen sein lässt. Es sind hierbei allerdings beträchtliche Schwierigkeiten zu überwinden, und es könnte ein Zeitpunkt kommen, in dem wir gegen unseren Willen diese Massnahmen aufheben müssten. Doch hoffen wir, dass wir nicht vor diese Zwangslage gestellt sein werden. Alles in allem trägt das Wirtschaftsleben des Saarbeckens eine spezifische Unstabilität als hervorstechendstes Merkmal an sich.

Wenn ich endlich zu der politischen Entwicklung übergehen darf, so muss ich zu meinem Bedauern hier feststellen, dass die Regierung des Saarbeckens von der den Völkerbund vertretenden Kommission nicht in der Weise geführt wird, wie es erwartet werden dürfte. Bekanntlich soll der Völkerbund die Regierung des Saarbeckens als Treuhänder führen. Eine solche treuhänderische Verwaltung darf nicht einen der beiden an dem endgültigen Besitz des Landes interessierten Staaten bevorzugen. Leider ist dies aber der Fall. Dass heute noch französische Truppen in beträchtlicher Zahl sich im Lande befinden, ist eine nicht abzustreitende Vertragswidrigkeit; denn nach dem Vertrag soll nicht Frankreich, sondern die Regierungskommission für Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sorgen, und nur durch eine örtliche Gendarmerie. Diese Gendarmerie ist zwar errichtet worden, jedoch nur in bescheidenem Umfange, angeblich wegen Geldmangels. Neben ihr steht aber noch eine französische Gendarmerie. Wie deren Existenz gerechtfertigt werden kann, ist mir unerfindlich. Denn der Vertrag sagt mit der denkbar grössten Klarheit, dass »nur eine örtliche Gendarmerie« eingerichtet werden soll. Uebrigens liegen Nachrichten vor, dass die französische Gendarmerie die Aufgabe hat, unter anderem über die Notabeln und gewisse andere Persönlichkeiten Listen zu führen, vertrauliche Beobachtungen in politischen Angelegenheiten anzustellen, die politische Gesinnung der Beamten zu überwachen und die Berichte der Zivilbehörden unauffällig zu kontrollieren.