Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629.

Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl
daselbsten“[52].

Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25.

Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war, rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. „Was aber die höchst schmutzige Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten“[55]. Aus einer jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56].

Im Stifte Würzburg hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte gemacht[57]. Als Bischof Julius (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, fand er den Katholizismus fast in der Minorität. „Wie es dann dahin fast kommen gewesen, — heisst es in dieser Beziehung bei Gropp[58], — dass nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen, so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so widriger Religion, die Stangen gehalten, — und den Beamten auf dem Land, auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, — — sehr verächtlich begegnet wurde.“ Julius begann, nachdem er der Bildung der Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte, 1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. Viele von den Reichen, — denn gerade diese waren fast alle protestantisch[59], — zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den evangelischen Fürsten verwickelt.

Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr 1616 neunundneunzig Hexen verbrannt.

Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige Fürstbischof von Bamberg, Johann Gottfried von Aschhausen (1617–1623) dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie der Evangelischen sein Nachfolger Philipp Adolph von Ehrenberg (1623–1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre, als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten kaiserlichen Worte kam, hatte Philipp Adolph seinem Verfolgungseifer eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts, Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in rasch auf einander folgenden „Bränden“ zum Tode geführt worden, und das Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp, wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur gedruckten Nachricht auf neunhundert. Die anschaulichste Widerlegung der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben. Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.

„Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und hernacher verbrannt worden[65].

Im ersten Brandt vier Personen.