„Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden.
„Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen.
„Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen getaufft haben.
„Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern Hauffen werffen solt.
„Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr sechshundert Gülden gemacht.
„Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch gesterbet.
„Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu Würtzburg aus dem Keller gestohlen.
„Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt und verbrannt werden.“
Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze Handlung in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst, und wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.
„Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8 Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet, Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2, weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor die rechte Hand abgehieben werden,