[329] Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem Grade er gemartert worden war. — Schuegraf, der damals als Schreiber bei dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, S. 765 bis 766 mit.
[330] Schuegraf, S. 767.
[331] Buchmann, S. 324.
[332] Lenormant, S. 493.
[333] Siehe die zahlreichen Angaben bei Wuttke, „Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ und bezüglich der Schweiz in der Schrift des Pfarrers Thellung in Biel: „Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen“ (Biel, 1867).
[334] Schwalbe, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).
[335] Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und Scheltema, Beil. S. 99–101. — Schindler („Der Aberglaube des Mittelalters“, S. 305) sagt: „Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe galt, und der man desshalb die Leichenbegleitung versagte.“
[336] Waldbrühl, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37–38 in Virchow's und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.
[337] Horst, Zauberbibl. B. VI. S. 368. — Das Ereigniss, welches Horst S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.
[338] Cordier, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79–88 und Hartpole Lecky, I. S. 3–4.