[379] Dieses wird auch von A. F. Köppen in seiner trefflichen Abhandlung (Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: „Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und — was die Hauptsache ist — beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.“
[380] Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. Ausserdem theilt v. Wächter aus einem juristischen Responsum vom Jahre 1647 (bei Nic. Brand, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.
[381] Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, 4. Dezember 1874.
Vgl. z. B. die Schrift: „Ueber das Besessensein oder das Dasein und den Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit“ (Heilbronn, 1833, S. 116 in 8o). — Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: „Der Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen — im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, oft und aufmerksam beobachtet.“ — Der Schlusssatz der Abhandlung lautet (S. 116): „Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.“