Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.“

Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater und — fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat, und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten Verirrungen entgegen zu treten[66].

Ernst von Ehrenberg, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus, nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes Getöse. — Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge, gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, — der Erzähler war unter ihnen, — bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein, redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine Kinderspiele theuer geworden waren, — der Jesuit beschreibt es sehr rührend, — und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war. Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei, dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. „Er fiel, — sagt der Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, — ohne ein Zeichen des Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!“

Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein soll[67].

Wäre Philipp Adolph nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].

Auch im geistlichen Fürstenthum Fulda ging die Ausrottung der Hexen mit der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt Balthasar von Dernbach musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69]. Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener, Balthasar Nuss („Balzer Noss“) zum Zentgrafen und Malefizmeister des Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem (noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die „Müntz“ genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges, einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden Fackeln und anderen „bisher unerhörten Tormenten“ so furchtbar gepeinigt, dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg, dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren — seine Prozesse dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn Tage —, durch Ermarterung von Denunciationen[72] — welche aus jedem Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, — um so rascher zu dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen hatte, — nämlich zu — Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden, Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, — wobei die Hauptbeträge die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.

So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang. Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni neun, am 14. Juli neun, am 11. August neun, am 9. September elf, am 29. September zwölf, am 17. Oktober zehn, am 12. Dezember acht, im Jahre 1605 am 21. Mai dreizehn, am 27. Juni zwölf, am 13. Juli zwölf, am 22. August zwölf, am 25. Oktober zehn, am 14. November elf, und im Jahre 1606 am 13. März sieben Personen hingerichtet. — In einem Bericht über die bei den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst 205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603–1605 justifizirt habe, — fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete (namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.

Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März 1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage. Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich enthauptet.

Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen Vorkommnisse im Fürstbisthum Münster, indem aus denselben mit besonderer Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].