„Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.“

„Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne sprechen, wie er selbst erfahren.“

„Auch sagt, die so hoch in der Kunst seien, dass ihnen der Teufel allhier auf Erden zu dienen gelobt, die müssten ihm wiederum nach ihrem Absterben mit ihren Seelen dienen. Das habe er auch gelobt (das letztere die offenbarste Suggestion!).“

„Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit umgehen: Der Pastor zu Bostrup“ u. s. w. u. s. w.

Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:

„Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen Vertrag mit dem Teufel, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung, dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.“

Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel gegen den Teufel gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.

Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns wurden von ihnen kurzer Hand als „teuflische Handlungen“ hingestellt und die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben — Anderen zum abscheulichen Exempel — nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher Weise zu bestrafen.

Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der 1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].

Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe, welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am 16. Juni 1615 die Tortur statt fand.