Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein, worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt, unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der hingerichteten Weiber confiszirt hätten. — Dagegen richtete die Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können. Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche Freude zu erheben. Daher „wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen“.

Alsbald wurden nun wieder, — trotz der Einsprache des Amtskellers zu Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen, müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, — eine Menge von Zauberern und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern Weibern: „wenn nur der Teufel das Heu holte!“ Da sich nun unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und wurde zur peinlichen Frage eingezogen.

Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe „gekrauet“, dass aber bei ihnen keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert, verfügten daher die Mainzischen Räthe: „Gegen diejenigen, so in puris negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese teuflischen Verführungen gebraucht werden.“ —

Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird.

Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst Johann Schweikart (1604–1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er, nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten Georg Friedrich (v. Greiffenklau) 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In Dieburg stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei, und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen, sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe, aus, „weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei“. Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in Dieburg, Seligenstadt[80], Aschaffenburg u. s. w. Anlass gab. Aus den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen. Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig und äusserst matt gefühlt u. s. w. — Alle diese und ähnliche Geständnisse waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als Aberglauben sei. „Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,“ rief er, „so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.“ — Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, — nach einer Aufzeichnung des Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig — Personen hingerichtet. Im November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In Grosskrotzenburg und Bürgel wurden auf Betreiben des fanatischen Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem Kurfürsten Johann Philipp (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg, wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82].

Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt Amorbach ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann Daniel von Frankenstein wurde in geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst Johann Schönborn zu Mainz befahl, man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien zurückkehren lassen[83].

In der Erzdiözese Köln (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: „dass ich vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens Kurzrock, dem die Herberge „zur Blume“ eigenthümlich zuständig gewesen. Ob er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle, welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe (d. h. lutherisch Gesinnte) folgen müssen.“ — Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: „Solche (Opfer des Scheiterhaufens) sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. Es geht gewiss die halbe Stadt drauf. Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre Fürstliche Gnaden haben siebzig Alumnos (des Priesterseminars), welche folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus, gestern eingelegt; zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen. Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen, Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.“

Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember 1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck: „Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt Gort, — bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch zu unterthänigster Verehrung geben wollten. — Die allhier Sitzenden habe ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.“

Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen, Einen hervorzuheben.

In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame Katharine von Henoth[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten, hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, „dass die Sonne sie durchscheinen konnte“. Die grässlichsten Schmerzen waren jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld. Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess, als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand gedrückt, damit sie unterzeichne. „Seht ihr Leute,“ riefen alsbald die Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, „seht ihr, dass sie eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.“ Wirklich hatte Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: „Ja, ich schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!“ — Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden. Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren, der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.