Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, — was vor Allem der alte Christian zum Loe erfahren musste[78]. Wie besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen. Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen Eingang lautete: „Ew. Gestrengen — mag ich dienstlich nicht vorenthalten, wasmassen ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden, nach der scharfen Frage unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen Christian zum Loe — des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.“ Die Behörden begannen nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am 26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616 die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb. Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete: Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe.

Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten.

Im Kurfürstenthum Mainz hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit damals noch nicht im Gange war[79].

Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, „wegen dieser Zaubereien sie gnädig zu bedenken“, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt, bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden, gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt. — Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. — Ihrem Bericht über diese Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien „den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach und krank geworden“. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu schaffen haben wollte, — „ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein Hund habe nachlaufen können“.

Am 12. Juli befahlen hierauf die „weltlichen Räthe“ des Kurfürsten, man solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter) examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre Unschuld.

Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete) beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich zu halten habe. — Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, — was freilich keinen Erfolg hatte.

Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein.

Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc. Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, „bis sie ihrer weiblichen Bürde entledigt“ seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, „sie sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel zugefallen“. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der Folter, „sie sei des Teufels und wolle sein bleiben“, riss sich dann von der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.

Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, „man solle nicht so viele Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen“.

Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet zu haben. — Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.