Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts in den weltlichen Territorien Deutschlands.

Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen die Zeit vom Ende des fünfzehnten bis in die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit des eigentlichen Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende des sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist — von einzelnen, namentlich romanischen, Territorien abgesehen, nur vereinzelt vor. Das Resultat dieser verhältnissmässig noch sehr moderaten Hexenverfolgung war aber, dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene Doctrin von der Hexerei dem Volke eingeimpft war, und dass 2) die Obrigkeiten, die Gerichte, die Geistlichen, indem sie den Hexenhammer zur Anwendung brachten, sich mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin für dieselbe disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen und sich an die Verfolgung der Hexerei als des furchtbarsten Verbrechens, das der Christ begehen könne, gewöhnten. — Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts an bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir daher die Hexenverfolgung auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des heidnischen Dämonismus, welche Papst Innozenz VIII. aus vollen Händen unter den Völkern des Abendlandes ausgestreut hatte, war bis zum Anfange jener Periode aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit bis dahin noch nie erlebt hatte.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer Braunschweig-Lüneburg und Braunschweig-Wolfenbüttel[90]. Schon zum Jahre 1561 heisst es in der Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der Magistrat von Göttingen sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt gewesen, dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage und dem Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von Wolfenbüttel liess 1565 an Einem Tage bei Salzgitter zehn und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen, und in den Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin Sidonie, die Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. von Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im Bunde mit dem Teufel und durch Gift die Beseitigung ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche Bedrängniss, dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch Herzog Julius (†1589) von der Frage beunruhigt, ob denn die Hexen wirklich die Dinge verrichten könnten, welche sie nach ihren mit der Folter erpressten Aussagen gethan haben wollten[91]. Allein unter seinem Sohn und Nachfolger Heinrich Julius (der seit 1566 Bischof von Halberstadt war,) wurde seit 1590 die Hexenverfolgung so arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage zehn bis zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort vor dem Lechenholze, von wegen der Menge der daselbst aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner Wald anzusehen war.

In einer ungedruckten Chronik der Stadt Hitzacker im Fürstenthum Lüneburg wird zum Jahr 1610 berichtet[92]: „Anno 1610 wurden etliche Personen in Hitzacker und in der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt, welche dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.“ — Der damalige Pastor zu Hitzacker, Herr Simon Krüger, schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein grosse Mühe und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und Thränen aus dem Herzen gedrungen. — Es ward geurtheilt, dass sehr viele dieser Leute unschuldig sterben müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. — Die Pfähle, daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 noch häufig auf dem Galgenberge zwischen Marwedel und Lwau zu sehen. — Man erzählt, dass etliche von den Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung einiges Nachdenken verursacht von solchem Prozess abzustehen und eine Inquisition wider den Scharfrichter vorzunehmen.

In Kurbrandenburg sehen wir die Hexenverfolgung bis zur Regierung des grossen Kurfürsten ihren ungestörten Fortgang nehmen. Unter diesem staatsklugen Fürsten tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte hier namentlich ein Prozess, der drei Jahre lang gegen ein 1662 im Dorfe Jagow in der Uckermarck verhaftetes Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen. Daher urtheilte ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst bestätigte. Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch hatte der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen seiner Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch immer der Hexerei durch Verbrennung der Hexen ein Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung einzuleiten oder die Urtheile der Gerichte zu kassiren[93].

In Oesterreich hat, wie Abraham a Sancta Clara erzählt[94], „das werthe Herzogthum Steyer“ seit 1674 durch verruchtes Zaubergeschmeiss unglaublichen Schaden erlitten, wie es die eigenen Aussagen der Hingerichteten zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und an anderen Orten bezeugten. „Diess Jahr 1688, im Monat Juni,“ fährt der eifrige Prediger fort, „haben sie einen so grossen Schauer heruntergeworfen, dass deren etliche Steine fünf Pfund schwer gewogen, und hat man unweit der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen, welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter geflogen und selbiges hin und her geführt. Einige bekannten, so nachmals verdienter Massen im Feuer aufgeopfert worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit einem hölzernen Stössel nach Genügen zerquetscht, dass auch mehrmalen ihren Gedanken nach das helle Blut hervorgequellt, dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich in ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss mit unfläthigem Wasser begossen, und nachdem sie es mit einem alten Besenstiel gerührt, sei alsobald der klare Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen gefällt, der häufige Schauer heruntergeprasselt.“ Abraham a Sancta Clara gibt auch noch andere Mittel an, durch welche die Hexen nach ihrer eigenen Aussage allerlei Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er allerdings, dass „sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen kommen von natürlichen Ursachen“, doch bekennt er es zugleich als seine „wohl gesteifte Meinung“, dass dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde solches Uebel verursacht werde, und solches der gerechte Gott um unserer Sünden halber zulasse, meistens aber, weil wir des Satans Namen öfters im Maul und auf der Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. „Ja hätte ich so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu Grätz, da ich solches schreibe, nur ‚der Teufel hole mich!‘ gehört wird, sodann wollte ich gar leicht eine grosse Herrschaft einkaufen.“

Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass „wundersame Aussagen und Erkenntnisse sind ergangen verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem Hexen- und Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses Buch verfassen, nur von Anno 1675 bis in das laufende Jahr 1688.“ Eine Hexe bekannte, dass sie mehr als achthundertmal zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, „der in schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet“, und wohl gelebt habe. — Eine andere ist mit achtzehn Personen in Vogelgestalten als Raben und Elstern ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: „Jesus Maria, so wohl habe ich nie gelebt!“ sassen sie plötzlich unweit einer Schinderhütte bei einem verreckten Schimmel. — Abraham referirt dann noch über die Geständnisse anderer Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: „Hundert und hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten könnten beigebracht werden; wir jedoch geben uns mit diesen zufrieden.“

In Tirol fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637 den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen, und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. Volpert Mozel aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu verfassen, wie es „mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.“ Infolge dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift „Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen constituiert werden khinnen“ aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei, wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie versuchen soll, die Angeklagten mit Vertröstung einer Begnadigung zum Geständniss zu bringen. Haben Inquisiten die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, so sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu lange, wenigstens nicht leicht eine Stunde lang dauern, und Niemand soll öfter als dreimal gemartert werden. Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die nach der Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen protokolliren. Nach den Complices soll der Richter erst fragen, wenn der Inquisit ein Geständniss abgelegt hat. Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei überführten Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe nach gemachter Denunciation noch mit einer „geringen Marter angreifen“ und sie dabei erinnern, dass sie durch falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige Verdammniss zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person auf der Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben keinen erheblichen Werth beizulegen. Man sieht, dass Mozel doch einigermaassen bestrebt gewesen ist, den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens hin und wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen[95].

Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse kamen z. B. im Hochstift Brixen 1643–1644, im Primörthale 1647–1651 vor[96]. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus der zweiten Hälfte ist der von Ignaz Pfaundler in der „Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums“ 1843 veröffentlichte bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in den Jahren 1679–1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale gegen eine gewisse Emerenziana Pichlerin und deren vier unmündige Kinder geführt, und endigte mit der Hinrichtung der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten Kinder von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). Wie häufig aber solche Prozesse damals in Tirol waren, ersieht man aus dem Tagebuche des Benefiziaten Lorenz Paumgartner zu Meran (1664–1681), der in demselben berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren dreizehn wegen Hexerei vom Gericht zu Meran zum Tode Verurtheilte zur Richtstätte begleitet habe[97].